Zollgebühren- nur auf Warenwert oder auch auf die Versandkosten?

5 Antworten

Bemessungsgrundlage bei der Abgabenberechnung ist der Zollwert. Liegen der Einfuhr keine kommerziellen Erwägungen zugrunde, sind die Postgebühren nur dann in den Zollwert einzubeziehen, wenn sie angemeldet werden. Zu beachten ist, dass eine Anmeldung stets sämtliche steuererheblichen Angaben umfassen muss, d.h. Rechnungen oder andere Unterlagen über den gezahlten oder zu zahlenden Preis sind vollständig vorzulegen. Werden Postgebühren in Rechnung gestellt, sind diese anzumelden und sind entsprechend in den Zollwert einzubeziehen.

http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Post-Internet/Sendungen-aus-einem-Nicht-EU-Staat/Zoll-und-Steuern/Abgabenerhebung/abgabenerhebung_node.html

Einfuhrumsatzsteuer und Zoll werden IMMER auf den Warenwert UND die Versandkosten erhoben.

Sonst könnte ein Händler den Warenwert mit 1€ angeben, dafür aber 49€ Versandkosten erheben. Somit würde er den Zoll unterlaufen.

http://de.wikipedia.org/wiki/Einfuhrumsatzsteuer_%28Deutschland%29

Zitat: Die Einfuhrumsatzsteuer errechnet sich nach § 11 UStG folgendermaßen:

Wert der Ware inkl. Transportkosten in die EG

Hallo,

Versandkosten werden nicht mehr mitverzollt. Falls doch die Beamten darauf aufmerksam machen. Für Mehrwertsteuer gibt es meist einen Pakt zwischen den Ländern. In schüben bringt manchmal was aber kann auch nervig sein wenn die Pakete im Zoll fest stecken und wenn sie alle gleichzeitig bearbeitet werden wird der Gesamtwert verzollt. Zumindest war das bei mir mal so.

Versandkosten werden nicht mehr mitverzollt.

Seit wann denn das? Kann man das auch nachlesen?

Der Hintergrund für diese Maßnahmen ist der, das sonst ein Händler sehr hohe Versandkosten angeben könnte um damit den Warenwert so weit zu senken das keine Einfuhrumsatzsteuer mehr erhoben werden kann.

@Crack

Wenn erkennbar ist das durch die Kosten das Transports die Versandkosten gerechfertigt sind werden keine Zollgebühren erhoben. Was natürlich erhoben wird ist die Einfuhrumsatzsteuer. Zum Beispiel habe letztens aus China etwas bestellt und auf die 40 $ Versandkosten wurden keine Zollgebühren erhoben aber natürlich die 19 % Einfuhrumsatzsteuer aber das sind keine Zollgebühren.

Bei mir wurde bei Lieferungen aus Japan/China immer der Gesamtwert (Warenkosten + Porto) zugrunde gelegt. Rechne im Schnitt etwa 1/4 dazu: 19 % Einfuhrumsatzsteuer + 6 % Zoll - geringe Freibeträge beim Zoll...

nur auf den Warenwert