Zollbeamter hat sich nicht ausgewiesen!

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WENN der Zoll sich nicht ausgewiesen hat, und die Beamten, wie ich vermute, in Zivil waren, UND kein Schriftstück dabei hatten, schreib genau das in den Anhörungsbogen und alles ist gut. Normalerweise tragen selbst uniformierte Zöllner ihren Dienstausweis sichtbar an Hemd, Jacke oder Hose. Und Zollbeamte in Zivil weisen sich erst recht aus, denn sonst könnte ich ja auch vorbeikommen und behaupten ich wäre vom Zoll.

Der Zoll hört Dich persönlich an, denn Du hast ihm den Zugang zu den Unterlagen verwehrt. Nicht Dein Chef. Der kann Dich aber unterstützen, indem er ein Schriftstück aufsetzt, in dem er bestätigt, dass Du mit ihm telefoniert hast, welchen Sachverhalt Du ihm genannt hast, und welche Anweisungen er Dir daraufhin gegeben hat. Der Anhörungsbogen ist ein ganz normaler Vorgang

Grundsätzlich ist der Zoll jederzeit, im Rahmen der Bekämpfung von Schwarzarbeit und Sozialversicherungsbetrug berechtigt, unangemeldet in Betrieben und auf Baustellen (oder anderswo) aufzutauchen und die Sozialversichrungsanmeldungen der Mitarbeiter zu sehen, um das mit den Mitarbeitern, die sie vor Ort vorfinden, abzugleichen; er hat hier "Polizeigewalt", denn er verfolgt hoheitliche Aufgaben. Da muss er nicht auf den Chef warten (zumal ja in der Zwischenzeit evtl. schwarz arbeitende Mitarbeiter verschwinden könnten). ABER auch bei solchen anlassbezogenen oder anlassfreien Kontrollen müssen sich die Beamten ausweisen. Dann musst Du ihnen vorlegen, was sie verlangen und Zutritt gewähren. Dabei reicht es nicht, den Ausweis "dem Pförtner" vorzulegen, sondern jedem, der dazu berechtigt ist - und da Du anscheinend die ranghöchste Person vor Ort warst, bist Du dazu berechtigt. Und ebenso müssen sie sich gegenüber den zu kontrollierenden Mitarbeitern ausweisen.

Sollten sich die Beamten also tatsächlich nicht ausgewiesen haben, und du hast Zeugen dafür, hast Du nichts zu befürchten. Der Ton war offensichtlich fordernd, vielleicht sogar unhöflich, aber nicht beleidigend, so dass Du dagegen keine Handhabe hast (auch wenn der Zoll üblicherweise höflich ist - aber wer weiß, wass vorher, sei es in Deinem Betreib oder anderswo, schon vorgefallen ist, so dass sie nicht mehr so nett waren). Der Zöllner fühlte sich in der Ausübung seiner Arbeit behindert, und das mögen sie nun mal gar nicht. Verständlich, WENN er sich ausgewisen hätte.

Ich war nicht dabei, also kann ich es nicht abschließend beurteilen.

Vielen Dank für die kompetente Antwort! Ich denke auch nicht das da was nachkommt, allerdings bin ich vorsichtig. Sollte ich in dem Anhörungsbogen gleich den Zeugen mit benennen? Der sehr fordernde Ton dererseits kam gleich auf nach dem ich nachfragte was sie hier machen wollten. Ich denke die Herren sind es einfach nicht gewöhnt wenn man nachfragt. Ich weiß das er unserer Bürodame den Ausweiß gezeigt hat, ich hab das von draußen beobachtet. Allerdings als er mich gesehen hat, hat er seinen Ausweis schon eingesteckt, und nachdem wir die "Zuständigkeiten" geklärt haben, hat er es nicht für nötig gehalten den AUsweis zu zeigen. Sein Kollege hatte nicht mal unserer Bürodame den Ausweis gezeigt. Kann auch nicht sein, oder? Noch eine Frage: Kann ich von dem Beamten irgendein Schriftstück fordern damit ich für mich klären kann ob sein Vorgehen wirklich gerechtfertigt ist? Oder bin ich in der Pflicht über das was die wollen einfach bescheid wissen zu müssen?

@croma1

Du kannst - musst aber nicht - angeben, denke ich, dass es einen Zeugen gibt, den Namen würde ich erst mal zurückhalten. Hier würde ich aber dringend empfehlen, mit Deinem Chef zu sprechen und einen Fachanwalt hinzuziehen, um a) diese Frage zu klären, und b) den genauen Wortlaut des Schreibens abzustimmen, denn man "gräbt" sich schneller "eine Grube", als man denkt, wenn man bestimmte Sachverhalte schildert. Man denkt anders als es Juristen lesen...

Ein Schriftstück müssen sie nicht vorlegen (können sie oft auch gar nicht bei spontanen Kontrollen), denn es geht ja "nur" um eine Überprüfung.. Etwas anderes ist es, wenn sie Unterlagen nicht nur einsehen, sondern auch mitnehmen wollen, OHNE dass vorher Differenzen zwischen den Melde-Unterlagen und den anwesenden Mitarbeitern bestanden haben. Gibt es Differenzen, so gilt "Gefahr im Verzug" und sie können die Unterlagen beschlagnahmen. Ohne Differenzen dürfen sie die Unterlagen nur mit einem richterlichen Durchsuchngsbeschluss mitnehmen. Wie gesagt: Einsehen jederzeit - "gegen Vorlage des Ausweises".

Dass der Kollege seinen Ausweis nicht vorgezeigt hat, erscheint mir grenzwertig, aber nicht als "Regelverstoß", solange der sich ausweisende Beamte erklärt, dass es sein Kollege "Meier" (oder wie auch immer) ist. Hier bin ich mir aber nicht ganz sicher, ob der seinen Ausweis nicht doch auch vorlegen muss. Wie gesagt: Aus meiner Sicht grenzwertig, aber nicht zwingend ein Verstoß - unhöflich in jedem Fall.

so verhält sich nicht der zoll.

wenn das wirklich passiert ist, kannst du das natürlich melden

Sorry; aber das kann nur die halbe Geschichte sein. Für das, was Du (sehr bruchstückhaft) schilderst, kann es es keinen Anhörungsbogen geben. Da war mehr los, und Du bist hier deshalb auch schon nach Einzelheiten gefragt worden.

sag was los war und mehr kannst du nicht tun.......

nix war, das ist ja das komische. Die Leute waren im Büro, wollten an unserer Sekretärin vorbei in die Werkstatt laufen. Ich hab das beobachtet und sofort ins Büro gestartet. Dort hab ich die Leute aufgehalten und ausgebremst. Wie gesagt: Mir hat sich keiner ausgewiesen und dann kam die Story das sie vom Zoll sind und jetzt die Mitarbeiter und Lohnunterlagen sehen wollen. Den Rest habt ihr schon gelesen. Ich denke dieser Anhörungsbogen ist gekommen weil das wahrscheinlich so eine Art normaler Vorgang ist, da die Herrschaften ja unverrichteter Dinge wieder abmarschiert sind. Kann das sein das man sich wirklich alles gefallen lassen muß? Es kann doch nicht sein das jetzt in meinem Beispiel der Zoll einfach mal blöd daher reden kann (war irgendwie so, die waren total unhöflich und fordernd, bevor ich überhaupt was gesagt hab) und ohne sich auszuweisen und ohne irgendwas an Information für uns dabei zu haben tun und lassen kann was er will? Kann diese Behörde wirklich von mir verlangen, alles was die behaupten glauben zu müssen und die die Lohnunterlagen von den Mitarbeitern zu kontrollieren? Ich hab die Herrschaften ausdrücklich gebeten einfach zu warten bis der Chef kommt, dann hätten sie sicher alles was sie gefordert hätten bekommen. Aber das wollten die nicht, der eine meinte sogar: "Ich muß nicht warten und das werde ich auch nicht"! Laut Anhörungsbogen wollen die wissen warum ich ihnen den Zugang zur Werkstatt nicht gestattet hab. Das hab ich aber den Beamten vor Ort ja schon gesagt, warum ich das nicht tun DARF! Anweisung vom Chef!

http://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Arbeit/Bekaempfung-der-Schwarzarbeit-und-illegalen-Beschaeftigung/Aufgaben-und-Befugnisse/aufgaben-und-befugnisse_node.html


Der Zoll hat die Aufgabe, die Schwarzarbeit zu bekämpfen.

Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Auftraggeber und Dritte, die bei einer Prüfung angetroffen werden, sind gesetzlich verpflichtet, diese Prüfungen zu dulden und an diesen aktiv mitzuwirken, §§ 3-5 SchwarzArbG. Sie müssen dabei insbesondere

  • die erforderlichen Auskünfte erteilen,
  • Unterlagen, z.B. Arbeitsverträge, Lohnabrechnungen, Meldeunterlagen, Nachweis über gezahlte Löhne und Arbeitszeitaufzeichnungen sowie andere Geschäftsunterlagen, aus denen Umfang, Art und Dauer von Beschäftigungsverhältnissen abgeleitet werden können, zur Einsichtnahme vorlegen und
  • das Betreten der Grundstücke und der Geschäftsräume, beispielsweise die des Arbeitgebers während der Geschäftszeit, dulden.

Wer an einer Prüfung nicht mitwirkt, indem er beispielsweise pflichtwidrig keine Auskünfte erteilt oder das Betreten des Grundstücks nicht duldet, begeht eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld belegt werden. Zusätzlich zu der Einleitung eines Bußgeldverfahrens wegen Nichtmitwirkens an einer Prüfung kann - je nach Lage des Einzelfalls - die Prüfung mit Hilfe des Verwaltungszwangs fortgesetzt werden.


Der Zollbeamte weist sich durch seine Dienstkleidung aus; Du kannst ihn zusätzlich nach seinem Dienstausweis fragen. Wenn Di bei der Prüfung nicht mitwirkst, leiten die Herrschaften ein Bußgeldverfahren ein. Sie hätten die Unterlagen auch mit Verwaltungszwang durchsetzen können (Zwangsgeld oder körperliche Gewalt).

Dein Chef hat Dir eine rechtswidrige Weisung erteilt, dann sollte er auch für das Dein Bußgeld aufkommen.

sie waren aber in Zivil. Ich glaube außerdem nicht das mir mein Chef rechtswidrige Anweisung erteilt hat. Rein theoretisch waren die Typen "irgendjemand", jeder hätte das sein können. So einfach kanns ja nicht sein. Im übrigen habe ich versucht im Internet auf die korrekte, unangreifbare Vorgehensweise vom Zoll was zu finden, auf der Homepage des Vereins stehen nur die Pflichten. Kein Wort von den Rechten! Der Beamtenstatus verleiht manchen Flügel und seit mir nicht böse, ich denke es schadet auch solchen "Typen! nicht wenn sie mal auf den Boden geholt werden. Man hat direkt gemerkt das dieser eine niemals mit dem gerechnet hat, und dann ist er richtig grantig geworden. Wie gesagt: Niemand hat sich ausgewiesen, und blöd angemacht worden bin ich auch noch! Ich werd euch auf dem laufendenden halten.