kuemmel am 25.07.2008 um 19:54 Uhr
Aufgrund meiner Vaterschaft muss ich nicht zum Bund sagte mir der Herr von der Bundeswehr. Bin ich nun auch vom Zivildienst freigestellt? Wegen Ausbildung. Sollte ich eine finden wäre es natürlich gut das vorher zu wissen
Unabhängig von § 10 des Zivildienstgesetzes muss sowieso nur derjenige überhaupt Zivildienst leisten, der den Wehrdienst verweigert hat, wovon hier ja nicht die Rede ist.

Siehe ganz unten http://kuerzer.de/TpZmKGkmx
kuemmel am 25. Juli 2008 20:01 jut, also bin ich befreit. Danke!
zivildienst steht trotzdem an, den kannst du nämlich im heimatort ableisten.
das ist nicht mit einer ausmusterung gleichzusetzen.
altenheim, krankenhaus, behindertenverband ect.
kuemmel am 25. Juli 2008 20:11 stimmt nicht, bin freigestellt hat sich schon geklärt
glückwunsch! :o)

zu eins ,hast du das schriftl.?
zu zwei und drei , weiss ich nicht.
kuemmel am 25. Juli 2008 19:58 juhu super Antwort ;)) Daumen! * g *
bitmap am 25. Juli 2008 20:00 Das braucht er nicht schriftlich, das steht im Wehrpflichtgesetz http://kuerzer.de/pPGt2eLax
superkorrekt am 27. Juli 2008 08:53 na sowas in der art meinte ich ja.....thank s...lg

ich weiß es zwar nicht, aber denke mal das du zivilidienst trozdem machen musst, weil beim bundesheer könntest du ja nicht deiner vaterschaft nachkommen, als zivi allerdings schon.
DH!