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zinslosen Kredit vorzeitig ablösen - trotzdem Bearbeitunsgebühr?

gefragt von sumpfbub am 24.06.2009 um 21:18 Uhr

Wenn ein zinsloser Kredit abgelöst werden soll und Bearbeitungsgebühr und Mitteilungsgebühr in Rechnung gestellt werden, müßte das in den Vertragsbedingungen enthalten sein oder AGB oder wird das willkürlich verlangt?

Wenn sich in AGB und Vertragsunterlagen dazu nichts findet und die Bank darauf beharrt, wie sollte man vorgehen, wenn man unbedingt den Kredit ablösen will?


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Sukram71
beantwortet von Sukram71 am 24. Juni 2009 21:18
1x
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Gebühr bezahlen.

Zeig mir ne Bank ohne Gebühren.

Kommentar von sumpfbub am 24. Juni 2009 21:23

Mag ja sein, aber meine Frage zielt darauf ab, daß es nicht vorher ersichtlich ist, daß so eine Ablösung etwas kostet. Wenn es in einem Preisaushang dargestellt wird, war ich nur zu blind oder zu faul zum Suchen.

Wenn es einfach nach Gutdünken verlangt wird, bin ich nicht einverstanden. Denn damit wird doppelt verdient und ich zahle nocheinmal, was ja den Gedanken des zinslosen Kredites völlig ad absurdum führt.


marijo2
beantwortet von marijo2 am 24. Juni 2009 21:21
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Eine Bank macht nichts ohne Gebühren. Das steht in den AGB der Bank - auch wenn das nicht im Vertrag steht. Eine Kündigung eines Kredits ist ja nun auch wieder mit entsprechenden Aufwänden seitens der Bank verbunden.

Kommentar von sumpfbub am 24. Juni 2009 21:25

Wenn diese Gebühr nicht in den AGB oder Preislisten steht, ist sie trotzdem rechtens?


anonym
beantwortet von dgerdi am 24. Juni 2009 21:33
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Du musst lesen, was genau unter dem Vertragspunkt "vorzeitige Ablösung" steht. Wenn da nichts von Gebühren steht, würde ich mich erst einmal quer stellen! Vertrag ist Vertrag! Zahlen kannst Du immer noch. Wenn die Bank auf ihren Gebühren besteht, kannst Du den Kredit ja zuende abstottern, dann haben die auch nichts gewonnen :-)


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