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Zins für geliehenes Geld

gefragt von Nickick am 11.02.2009 um 15:53 Uhr

Ich habe einem Kollegen im April 2007 Geld geliehen, im ganzen 4500.- Da er an der selben Schule war und im selben Verien (war) habe ich (aus Dummheit) weder eine unterschriebene Quittung und auch keinen Vertrag verlangt. Er sagte mir ich bekomme das Geld im September 2007. Nun habe ich das Geld aber nicht erhalten, habe ihn aber im Januar 2009 drauf angesprochen, dass ich das Geld benötige.

Für die Dauer bis im September 2007 habe ich keinen Zins vereinbart. Nun meine Frage, kann ich für den Zeitraum nach dem September Zins verlangen, obwohl wir nichts vereinbart hatten?

Ich freue mich über eine Antwort. Liebe Grüsse Nick

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firstguardian
beantwortet von firstguardian am 11. Februar 2009 16:01
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Eine Geldleihe ohne weiteres beinhaltet keine Zinsvereinbarung. Sorge für einen oder möglichst mehrere Zeugen, welche die Rückzahlungsabsichtserklärung mit anhören können. Lasse Dir dann dies schriftlich bestätigen. Kommt der "Freund" dann wieder seiner Rückzahlungsverpflichtung nicht nach, kannst Du ihn schriftlich in Verzuge setzen und dabei eine Verzinsung i.H.v. 1 % pro Monat verlangen. Zahlt er dann wieder nicht, erfolgt ein Mahnbescheid. Widerspricht er dem nicht, folgt der Vollstreckungstitel. Den steckt ein Gerichtsvollzieher ein und wird versuchen während der nächsten 30 Jahre das Geld beim Schuldner zu pfänden.


bitmap
beantwortet von bitmap am 11. Februar 2009 16:03
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Schicke ihm einen Brief, dass du von ihm aus 2007 noch 5000 € bekommst. Vielleicht hast du Glück und er fällt auf den Dreh rein und schreibt dir zurück, dass er dir nur 4500 € schuldet. Dann haste was Schriftliches.


Onnlein
beantwortet von Onnlein am 11. Februar 2009 16:00
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Egal ob Du Zins willst oder nicht - erwaehne es nicht, bevor Du Dein (unverzinstes) Geld wiederbekommen hast.

Dann kann man immer noch ueber Kompensation reden - aber schaff Dir keine unnoetigen Huerden fuer die Wiedererlangung.


Schinderhannes
beantwortet von Schinderhannes am 11. Februar 2009 15:54
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Sei froh, wenn Du Dein Geld überhaupt zurück bekommst.


curafe
beantwortet von curafe am 11. Februar 2009 15:58
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wenn nichts schrifliches vereinbart wurde dann bekommst die 4500€


Lynx77
beantwortet von Lynx77 am 11. Februar 2009 15:55
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Puh normalerweise würde ich sagen "Unter Freunden regelt man das ohne Zisen", aber das ist schon eine ganzschöne Nummer. Geld würde ich dem nicht mehr geben...keinen Groschen.


ichamcomputer
beantwortet von ichamcomputer am 11. Februar 2009 15:55
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Froh sein - wenn Du das Geld überhaupt bekommst??


anonym
beantwortet von dianna am 11. Februar 2009 15:55
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hust ohne vertrag kannst du gar nichts...mündlich gilt nicht;) arhje hast du überhaupt nachgedacht damals?

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 11. Februar 2009 15:58

''mündlich gilt nicht''

Quatsch mit Soße.

Kommentar von F76b930239b9abf238bd403d2bc4d03dsmallGuppy194 am 11. Februar 2009 16:02

Vertrag ist Vertrag;


Kaemmerer
beantwortet von Kaemmerer am 11. Februar 2009 15:55
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sei froh, wenn überhaupt noch was bekommst........falls doch, dann wären so 2% ok......in Freundschaft!


wolle59
beantwortet von wolle59 am 11. Februar 2009 15:55
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nein, kein Vertrag keine Zinsen

Kommentar von A190836778b781d1e39181ae6eda0051smallheinmueck am 11. Februar 2009 16:01

Es besteht aber ein Vertrag.


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