Ich wohne in einem Zimmer eines großen Hauses (WG) und muss wegen erneutem Schimmelbefalls das Zimmer innerhalb des Hauses wechseln. Ist der Vermieter berechtigt, mir einen anderen Mietvertrag unter geänderten Bedingungen vorzulegen, als auch eine höhere Miete als bei der jetzigen dort noch wohnenden Mieterin zu verlangen? Der Zimmerwechsel kommt allein deshalb zustande, da ich durch den Schimmelbefall gesundheitlichen Problemen ausgesetzt bin (ärztlich bestätigt), solange ich in meinem jetzigen Zimmer wohne. Muss mein Vermieter mir innerhalb des Hauses nicht ein gleichwertiges freies Zimmer zur Verfügung stellen, zu den selben Konditionen wie mein jetziger Mietvertrag?
Schimmelbefall entsteht leider so gut wie immer durch falsches lüften. Da gehen viele Vermieter gern in den Rechtstreit. Wenn er Dir ein neues Zimmer gibt, kann er doch auch einen neuen Mietvertrag vergeben, vor allem wenn sich die Mietumstände geändert haben.

Nach dem bestehenden Vertrag ist der Vermieter verpflichtet, Dir ein bewohnbares Zimmer zur Verfügung zu stellen. Kann er das nicht, muß er dich auf seine Kosten anderweitig unterbringen. Wenn durch den Schimmelbefall Deine Gesundheit nachweislich gefährdet ist, kannst du auch problemlos fristlos kündigen. Auf einen neuen Mietvertrag würden wir uns auf gar keinen Fall einlassen.