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Zimmerlautstärke

gefragt von ulrikel am 28.08.2008 um 11:39 Uhr

Gelegentlich hört mein knapp 17 jähriger Sohn laut Musik. Zum Beispiel wenn er die Spülmaschine ausräumen soll, dreht er während dieser Zeit das Radio auf. Er hält sich dabei an gesetzliche Ruhezeiten. Mir ist schon klar, dass man das nicht dauernd machen kann. Aber, wann darf man denn sein Lieblingslied laut drehen?Die Nachbarin unter uns ist völlig hysterisch und kommt ohnehin wegen jedem Pups, der sich bei drei Kindern so einstellt. Ich möchte Ruhe bewahren, erziehe die Kinder zur Rücksichtnahme. Aber der Lieblingssong? Gilt immer, ohne Ausnahme die Zimmerlautstärke trotz eingehaltener Ruhezeiten? Ich habe keine Ahnung, wie zu diesem Thema die Rechtslage ist.
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Resistance
beantwortet von Resistance am 28. August 2008 11:42
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Zimmerlautstärke ist immer einzuhalten. Eine Ausnahme für Lieblingslieder gibt es nicht.

Kommentar von Simple_avatar5smallMismid am 28. August 2008 11:56

wäre ja noch schlimmer! Wenn dann jemand 24 Stunden sein Lieblingslied hört


XXroeXX
beantwortet von XXroeXX am 28. August 2008 11:41
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Ja ich schätze, die gilt immer. Der Lieblingssong sollte demnach vielleicht mit Kopfhörern gehört werden :( ich weiß, total bescheuert!


kuntzkids
beantwortet von kuntzkids am 28. August 2008 11:45
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Schenk ihm kabellose Kopfhörer -- dann kann er seine Mucke so oft und so laut hören, wie es ihm selbst bekommt, ohne dass sich jemand gestört fühlen muss.


mikael
beantwortet von mikael am 28. August 2008 11:49
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Ihre Antwort:Ich würde vor der Nachbarin meine Kinder zusammen rufen und laut sagen, ich habe Euch schon tausendmal gesagt das ihr leise sein sollt, wenn das nicht klapt geht ihr heute Abend alle Barfuß ins Bett , aber alle drei.


Mismid
beantwortet von Mismid am 28. August 2008 11:55
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laut aufdrehen darf man nie, auch nicht außerhalb der Ruhezeiten. Ansonsten kann kan ch einer Abmahnung die fristlose Kündigung drohen, wenn es wiederholt vorkommt


anonym
beantwortet von anjanni am 28. August 2008 11:59
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Na klar gilt die Zimmerlautstärke immer... Außer: mehr Lärm läßt sich nicht vermeiden. Läßt sich natürlich beim Lieblingslied vermeiden. Außer für pubertierende Jugendliche - da läßt sich mehr Lärm generell nicht vermeiden, was die Nachbarin natürlich anders sieht.

Kannst Du dem Knaben keine Kopfhörer schenken?


mischok
beantwortet von mischok am 28. August 2008 11:41
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mein nachbar fängt immer mit der bohrmaschine an zu arbeiten wenns bei uns laut ist ... hab ich das gefühl ... die rechtslage interessiert mich auch, . DH für die frage


Buegelfee
beantwortet von Buegelfee am 28. August 2008 11:45
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man kann es auch übertreiben, wahrscheinlich wartet die Nachbarin nur drauf ob sie was hören kann. Der Bub soll das Fesnster zumachen und die Tür. Dann sollte es nicht mehr zu laut sein. Geh doch mal vor die Wohnung und mach ne Hörprobe... Rücksicht sollte man schon nehmen, aber aufm Friedhof wohnt ihr ja auch nicht. Es dringen immer Wohngeräusche nach außen.


anonym
beantwortet von jockl am 28. August 2008 12:00
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Dieser "Song" dauert max. ca. 3 Min. und wenn dies nicht täglich und ggf. immer zur gleichen Zeit -Uhr danachstellen- vorkommt, ist es bei Kindern zumutbar. Urteil AG Wuppertal 21.12.94 UR II 75/94 - interpretiert. Nur absolute Nachtruhe und Mittagsruhezeiten sind unantastbar.

Kommentar von Simple_avatar3smallResistance am 28. August 2008 12:07

Ich finde das Urteil nicht. Hast Du eine Quelle?


PlayboyDeluxe
beantwortet von PlayboyDeluxe am 28. August 2008 12:22
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soweit ich weiss abends ab 10 uhr sollte ruhe sein. es gibt übrigens keine mittags-ruhezeit mehr (oder wie das auch immer heißt, komm jetzt nicht drauf). die alte unter euch kann sich nicht beschweren. einfach tür zu und meckern lassen^^ .


CFRAHM
beantwortet von CFRAHM am 28. August 2008 13:50
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Gehe doch zur Nachbarin runter und einigt Euch über die Lautstärke, Sie soll an die Decke mit einem Besen schlagen und Ihr merkt Euch dann bis wie weit Ihr den Schalter drehen dürft. So habe ich das gemacht und dann wenn Sie weg war natürlich lauter...


anonym
beantwortet von kunnukun am 3. Mai 2009 12:59
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Ich bin froh, dass man sich darauf berufen kann, dass Zimmerlautstärke IMMER einzuhalten ist. Warum sollte jemand das Recht haben, mich daran zu hindern, meine Musik Gewinn bringend (zimmerlautstark) zu hören, indem er seine lauter hört?


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