
Scha mal hier gab es schonmal so eine ähnliche Frage
http://www.gutefrage.net/frage/wann-ist-ein-arbeitszimmer-absetzbar

Das ist heute nicht mehr so einfach, und du solltest das mit deinem Steuerberater besprechen.

Kleiner Tipp - LStH 45 zitiert ein BMF-Schreiben vom 7.01.04, veröffentlicht BStBl I S. 143) Da heißt das dann im Punkt röm. 4 [ich zitiere frei] unter Beispielen, dass ein angestellter Industriekaufmann nebenberuflich einen Lohnsteuerhilfeverein im häuslichen Arbeitszimmer betreibt. Dieses Arbeitszimmer ist nicht Mittelpunkt seiner gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung.
Wenn man sich dann noch die Vorschrift fürs Arbeitszimmer anschaut erfährt man folgendes [ich zitiere wieder frei]: Grundsatz - Häusliche Arbeitszimmer werden nicht mehr zum Abzug zugelassen. Ausnahme - Es bildet den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung.
Was ich Dir da rausgesucht habe, kann leider keinen Allgemeingültigkeitsanspruch haben. Es ist eher Ausdruck einer Befürchtung und du solltest mit Deinem konkreten Sachverhalt einen steuerlichen Berater [ggf. im Rahmen der Gewinnermittlung] mit der Aufklärung beauftragen.