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Zieht Arbeitsamt Arbeitslosengeld nach Erhalt einer Arbeit wieder ab?

gefragt von unixp am 06.05.2009 um 23:06 Uhr

Will das Arbeitsamt das Arbeitslosengeld wieder zurück wenn man das zb jetzt 5 Monate bezogen hat und nun wieder eine Arbeit hat? nur aus interesse...

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Arbeitsamt x 1.185 AA x 70

Arwen45
beantwortet von Arwen45 am 6. Mai 2009 23:08
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Nein, Du musst dem Amt aber sofort Deine Arbeitsaufnahme melden und ab dem Tag bekommst Du kein Arbeitslosengeld mehr. Tust Du das nicht, gibt es ein sattes Bußgeld.

Kommentar von ottoott6 am 2. September 2009 14:21

nein, das musst du nicht zurückzahlen

bei http://www.girokonto-getestet.de/arbeitsamt.html gibts noch weitere Tipps


tauben
beantwortet von tauben am 6. Mai 2009 23:09
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nein du warst doch arbeitslos


ziuwari
beantwortet von ziuwari am 6. Mai 2009 23:07
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nein...das bekommt man während der arbeitslosigkeit


Lavendel53
beantwortet von Lavendel53 am 6. Mai 2009 23:11
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Das Arbeitsamt will das Geld nicht zurück.

Nur wenn du neben dem Arbeitslosengeld auch noch Lohn erhalten hast, musst du natürlich zumindest einen Teil wieder zurückbezahlen.

WIeviel erfährst du jedoch ganz genau bei Arbeitsamt.


anonym
beantwortet von SUNFRIEND4 am 6. Mai 2009 23:10
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Du musst das sofort melden, wenn Du wieder Arbeit hast. Ansonsten bezahlst Du alles wieder zurück und bekommst noch eine Strafe. Das Amt bekommt es raus, Du kannst es also nicht verheimlichen


anonym
beantwortet von Diana82 am 6. Mai 2009 23:09
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nein! sie wollen nur was zurück,falls du während du arbeitslosengeld bezogen hast,gearbeitet hast/über 165€ verdient hast.


Herold
beantwortet von Herold am 6. Mai 2009 23:08
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Nein, nur wenn im Voraus zuviel gezahlt wurde, also bereits für den Monat, wo dir schon Arbeitslohn zusteht.

In dem Falle mußt Du den Anteil ans Amt zurück überweisen.


anonym
beantwortet von Wolkenfee1 am 6. Mai 2009 23:08
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nur dann wenn es schon für den monat gezahlt wurde in dem du wieder geld verdient hast, sonst nicht


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