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Ziehe mit meinem Freund zusammen, welche Versicherungen kann ich mit ihm zusammen nutzen?

gefragt von floeckchen13 am 27.05.2007 um 10:42 Uhr

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Hannibal1970
beantwortet von Hannibal1970 am 27. Mai 2007 10:47
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Du kannst alle nicht personenbezogenen Vers. zusammen legen lassen. Haftpflicht, Hausrat, Wohngebäude, Auto, Lebensvers. (Meist keine Kostenerhöhung), Nicht zusammenlegbar sind Berufsunfähigkeitsvers., Krankenvers., Unfallvers., Pflegevers., Sterbevers., Ich hoffe, ich habe nichts vergessen. Wir reden hier aber nicht über den Sinn jeder einzelnen Vers.


dinobett
beantwortet von dinobett am 29. Juni 2007 15:22
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Hallo, bei den bisherigen Antworten gibt es leider einige Fehler. Richtig ist das ihr nur eine Haftpflicht Versicherung benötigt. Hier wird die jüngere Police vom jeweiligen Unternehmen aufgehoben. Ein Sonderkündigungsrecht besteht aber nicht. Achtung : Habt Ihr jeder eine Single Police gilt das nicht.

Bei der KFZ Versicherung ändert sich nichts. Hier sollte aber überprüft werden ob auch beide die Fahrzeuge nutzen können (Alleinfahrer Tarif)

Bei der Hausratversicherung besteht kein Sonderkündigungsrecht. Hier könnt Ihr aber die Versicherungssummen so weit reduzieren das Die Summe Eurer Policen den Wert des Hausrates nicht übersteigen. Später dann eine kündigen und die Summe der verbleibenden erhöhen.

Gebäude ist hier unerheblich da jedes Gebäude seine eigene Versicherung hat. Bei Leben, Unfall und Rentenversicherung solltet Ihr das Bezugsrecht prüfen. Nicht verheiratete Paare können sonst schnell leer ausgehen wenn dem Partner etwas zustößt.

Dirk


optimist
beantwortet von optimist am 28. Mai 2007 09:09
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Haftpflicht: Hier besteht die Möglichkeit eine gemeinsame Privathaftpflicht als Partnerschaft abzuschliessen. Zuvor aber bitte prüfen, ob und zu welchem Termin sich die evtl. beiden vorhandenen kündigen lassen. Hausrat: Hier besteht ein Sonderkündigungsrecht für die jüngere Versicherung. Achtung ggfs. Fristen beachten. Rechtschutz: Analog zu Privathaftpflicht. Wohngebäude wie von Hannibal genannt ist Unsinn, da, wenn vorhanden, beide Wohngebäude weiterhin existieren und jedes für sich versichert sein muss. KFZ: Auch hier gilt das vorhergesagte. Jedes Fahrzeug muss versichert sein. Evtl. kann für das zweite Fahrzeug ein günstigerer Tarif angewandt werden, wenn es als Zweitfahrzeug versichert wird. Im Falle einer späteren Trennung kann dies zu Nachteilen führen. Lebensversicherung: Vorhandene Lebensversicherungen bitte nicht ändern, da finanzielle Nachteile damit verbunden sind. Dies gilt auch für vorhandene Rentenversicherungen. Lediglich das Bezugsrecht im Todesfall sollte/kann geändert werden. Unfallversicherung: Auch hier gilt, dass evtl. bei Zusammenlegung ein günstigerer Tarif gewählt werden kann. Aber bitte die Kündigungszeiten der vorhandenen UVen beachten. Wenn die Partnerschaft noch nicht allzulange besteht, daraus aber evtl. höhere gemeinsame Kosten bzw. Verpflichtungen entstehen, ist zu überlegen, ob das Risiko im Todesfall eines Partners nicht durch zwei kleine gegenseitige Risikolebensversicherungen abgedeckt werden soll. Damit können evtl. notwendige Umzugs-, Renovierungskosten usw. und evtl. Kosten, die aus einer Partnerschaft entstehen, wie z.B. Bestattungskosten gedeckt werden. In jedem Falle gilt, die Bedingungen lesen, auch wenn das mit Aufwand verbunden ist. Neuere Versicherungsbedingungen sind meist so formuliert, dass sie recht gut zu verstehen sind. Nicht interpretieren, sondern ggfs. bei der Versicherung anrufen und nachfragen.


goldfisch5
beantwortet von goldfisch5 am 28. Mai 2007 12:17
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Ich kann "Optimist" nur in vollem Umfang zustimmen!


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