Hallo, ich (21) ziehe Anfang nächsten Jahres in eine eigene Wohnung. Im Moment jobbe ich, da ich zu diesem Semester keinen Studienplatz gekriegt habe, und werde nächsten Sommer dann eine Ausbildung anfangen (auch schon beworben). Bis dahin werde ich also weiterhin jobben. Weiß jemand, ob ich momentan (also wenn ich die Wohnung bezogen habe) einen Anspruch auf Kindergeld habe?
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nein, den hast Du, wenn Du älter als 18 bist, nur während der Ausbildung oder des Studiums :(. Zumindest ist das bei uns so, allerdings lebt meine Tochter nocht zuhause, vielleicht macht das ja einen Unterschied.

Wen man beim Arbeitsamt ausbildungsplatz suchend gemeldet ist (oder Bewerbeungen nachweisen kann) und nicht zu viel verdient, gibt es (auch rückwirkend) Kindergeld.
Das Kindergeld kann auf Antrag direkt ans Kind umgeleitet werden.
Ausführlich: www.klicktipps.de/kindergeld.php

Das sagt dir dein Papi!
Rudi2009 am 7. November 2009 00:18 2x? Ich war nicht!
richtig
Sollte "noch zuhause" heissen
kann vorkommen ;-), nein es macht keinen unterschied ob zuhause oder eine eigene wohnung, so wie du schon gesagt hast ist richtig, älter als 18 nur während schule,ausbildung und studium
falsch!!! du hast anspruch auf kindergeld, solange du ausbildungssuchend gemeldet bist, längstens bis zum 25.lj. solange du zuhause wohnst, bekommen deine eltern das geld für dich. wenn du ausziehen solltest, geben sie es an dich weiter oder du musst einen abzweigungsantrag stellen. allerdings darfst du nicht mehr als 7680 euro jährlich verdienen. dann fällt kindergeld weg.