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Zeugnisse (Schule, Berufsschule) verloren? Kann ich die wieder anfordern und wenn ja, wie und wo?

gefragt von magicbirdmagicbird am 29.05.2008 um 11:15 Uhr

Bei meinem letzten Umzug habe ich sämtliche Zeugnisse verloren - welche Behörde (Bayern) oder an wenn kann ich mich wenden, um Kopien meiner Zeugnisse zu bekommen?


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Reply


Bibo1527
beantwortet von Bibo1527 am 29. Mai 2008 11:16
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Am einfachsten: direkt bei den entsprechenden Schulen!

Kommentar von Simple_avatar2smallBibo1527 am 29. Mai 2008 11:22

Wenn es die Schule nicht mehr gibt, wende Dich an den Träger der Schule (meist Gemeinde, Stadt, Kreis). Dort kann man Dir bestimmt sagen, an wen Du dich wenden kannst, wenn sie Dir nicht helfen können.
Irgendwo müssten Deine Leistungen archiviert sein.


anonym
beantwortet von gemaalsa am 29. Mai 2008 11:17
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An den Schulen, die du besuchst hast. Ausserdem in der Schulbehörde des Lansdes. Viel Glück


expertin
beantwortet von expertin am 29. Mai 2008 11:16
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Normalerweise müssen in den Schulen, wo du warst, nochmal deine Zeugnisse ausgehändigt werden. Du musst natürlich zu deiner Schule hingehen! (meine Schule würd es gar nicht mehr geben)

Kommentar von 8ff7839b083645f0c8a38a5cc9d54082smallmagicbird am 29. Mai 2008 11:17

Ja das ist eben das Problem das es die Schule gar nicht mehr gibt. Es müsste doch eine Behörde geben bzw. ein Archiv oder so, dachte ich!? Danke trotzdem! :-)

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 29. Mai 2008 11:18

Von wann sind die denn?

Kommentar von 8ff7839b083645f0c8a38a5cc9d54082smallmagicbird am 29. Mai 2008 11:35

Schulabschluß 1992 Berufsschule 1998

Kommentar von E08fbba8afbbc36a76fecfe62db3e1d8smallexpertin am 29. Mai 2008 11:24

Gilt in der Schule denn nicht auch die 10-Jahres Pflicht-Archivierung? Auf jeden Fall können die dir von der Stadt/Behörde weiterhelfen.

Kommentar von oldpaed am 29. Mai 2008 14:30

In NRW müssen Abgangs-und Abschlusszeugnisse 50 Jahre, Schülerstammblätter 20 Jahre, Zeugnislisten und Klassenbücher etc. 10 Jahre und "übrige" Akten 5 Jahre aufbewahrt werden. Vermutlich gilt das in Bayern ebenso. Existiert die Schule nicht mehr, ist bei der nächsthöheren Dienstbehörde (Schulamt der Gemeinde, der Stadt...) nachzufragen.




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