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Zeugnisformulierung gut?

gefragt von melliheinrich am 09.04.2009 um 14:18 Uhr

In meinem Zeugnis steht folgende Formulierung " Ihr Verhalten gegenüber Vorgestzten, Kollegen und Geschäftspartnern war jederzeit verbindlich und korrekt"

Was beduetet dies? Mien Zeugnis ist sonst richtig gut aber diesen Satz kenne ich so nicht. Ist das gut? Irgendwelche Hintergünde?


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anonym
beantwortet von zypressenhuegel am 9. April 2009 14:18
3x
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verbindlich oder vorbildlich?

Kommentar von melliheinrich am 9. April 2009 14:19

verbindlich

Kommentar von zypressenhuegel am 9. April 2009 14:20
Kommentar von melliheinrich am 9. April 2009 14:23

also eher nicht so gut! Hm... sollte ich da dann nochmal nachfragen...hatte eiegntlich einen anderen eindruck

Kommentar von 868c358138957cd19e99fe9a0326486csmalloberaden am 9. April 2009 14:26

ist gut und standard (mittelmaß)woöllt es nich so hart sagen


oberaden
beantwortet von oberaden am 9. April 2009 14:18
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is gut kann aber besser werden


sonnenlady
beantwortet von sonnenlady am 9. April 2009 14:24
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verbindlich heißt, dass du dich an Absprachen und Vereinbarungen etc. immer gehalten hast.

Das ist durchaus positiv.

Korrekt heißt, dass du darüber hinaus auch die Form jederzeit gewahrt hast und dein Verhalten den Chefs und Partner gegenüber deren Status angemessen war.

Auch positiv.

Es gibt nichts daran zu meckern.

Manch einer möchte gern Superlative im Zeugnis. Das ist dann aber eher kontraproduktiv, da man unliebsame Mitarbeiter, die man loswerden will aber nicht rausschmeißen kann, gern mal weglobt.

In diesem Fall ist das nicht so, eine gute Formulierung für dich.

Insgesamt muss man aber das Zeugnis komplett lesen. Denn die Anforderungen, die an dich gestellt waren, kommen daraus nicht hervor. Auch nicht, ob diese erfüllt worden sind.


kreativkeks
beantwortet von kreativkeks am 9. April 2009 14:20
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so toll ist das glaube ich nicht, kannst vielleicht hier: http://www.zeugnisdeutsch.de/arbeitszeugnis/leistungsbeurteilungen.php mal nachlesen


anonym
beantwortet von Mik74 am 9. April 2009 14:23
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Hier stellt sich die Frage, wer die Verbindlichkeiten festgelegt hat? Wenn ein "Verhalten" als verbindlich angesehen wird, kann hier die Rede von "Sturrsinn" sein. Handelt es sich hier um ein Zeugnis einer Firma? Musst Du Dich damit wieder bewerben? Dann kannst Du das Zeugnis auch ändern lassen. Solange, bis Du es akzeptierst. Arbeitgeber sind dazu verpflichtet.

Kommentar von melliheinrich am 9. April 2009 14:28

ist von einer Firma und ich muß mich weiterbewerben! Aber ich weiß eben nicht ob das gut oder schlecht ist! Der Rest vom zeugnis lässt aber auf eine zwei schließen


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