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Zeugengeld

gefragt von Blacky2006Blacky2006 am 11.07.2008 um 9:23 Uhr

Kann man sich das Zeugengeld auch einen Tag nach dem Termin noch abholen?


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andreas48
beantwortet von andreas48 am 11. Juli 2008 09:24
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wenn das Formular ausgefüllt ist, steht dem nichts im Wege

Kommentar von 10d8215561d9904c978f28fbd5aea7c5smallBlacky2006 am 11. Juli 2008 09:28

Danke


gertrude2
beantwortet von gertrude2 am 11. Juli 2008 09:25
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http://de.alinki.com/artikel/185 hast drei monate zeit

Kommentar von 10d8215561d9904c978f28fbd5aea7c5smallBlacky2006 am 11. Juli 2008 09:28

Danke


Nachtflug
beantwortet von Nachtflug am 11. Juli 2008 09:30
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Ich habe nie Zeugengeld verlangt, ist ja meine "Bürgerpflicht" Und es hat sich auch nie jemand darüber beschwert. Wieviel wäre das eigentlich gewesen? Sind das mehr als 10€?

Kommentar von F1192c98427ab7c8fdd5fcebb9260853smallAbendschein am 11. Juli 2008 09:39

Wenn das Zeugengeld 25 Euro nicht übersteigt, kann es sofort bar von der Gerichtskasse ausgezahlt werden

Kommentar von etmundi am 11. Juli 2008 10:30

Namaste bei einer teuren anfahrt würd ich aber nicht drauf verzichten


anonym
beantwortet von HarryD am 11. Juli 2008 13:12
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Zeugengeld beinhaltet auch Anfahrtkosten, Verpflegung und unbezahlten Urlaub. Das Formular zur Beantragung kann auch per Post eingereicht werden und das Geld kann auf das Konto angefordert werden.


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