Blacky2006 am 11.07.2008 um 9:23 Uhr
Kann man sich das Zeugengeld auch einen Tag nach dem Termin noch abholen?

wenn das Formular ausgefüllt ist, steht dem nichts im Wege

http://de.alinki.com/artikel/185 hast drei monate zeit
Blacky2006 am 11. Juli 2008 09:28 Danke

Ich habe nie Zeugengeld verlangt, ist ja meine "Bürgerpflicht" Und es hat sich auch nie jemand darüber beschwert. Wieviel wäre das eigentlich gewesen? Sind das mehr als 10€?
Abendschein am 11. Juli 2008 09:39 Wenn das Zeugengeld 25 Euro nicht übersteigt, kann es sofort bar von der Gerichtskasse ausgezahlt werden
Namaste bei einer teuren anfahrt würd ich aber nicht drauf verzichten
Zeugengeld beinhaltet auch Anfahrtkosten, Verpflegung und unbezahlten Urlaub. Das Formular zur Beantragung kann auch per Post eingereicht werden und das Geld kann auf das Konto angefordert werden.
Danke