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Zeugenaussage vor Gericht - werden da meine Personalien vorgelesen?

gefragt von Suely am 03.12.2007 um 12:47 Uhr

Ich wurde vor etwa 8 Monaten Zeugin einer Schlägerei. Nun bin ich vorgeladen, habe aber erhlich gesagt Sorge, wenn die da meine Personalien vorlesen. Was ist, wenn sich die Schläger bei mir rächen wollen. Die haben wirklich übel reagiert. Wer hat da Erfahrung?

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Recht x 35.283 Gericht x 886 Schlägerei x 69 Zeugenaussage x 32

demosthenes
beantwortet von demosthenes am 3. Dezember 2007 13:07
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Leider werden in Deutschland Täter meist besser geschützt, als Opfer oder Zeugen.

Selbst wenn der Richter sich darauf einlassen sollte, die Personalien nicht zu verlesen, so stehen sie mit Sicherheit in den Akten und damit hat der Anwalt der Schläger ungehinderten Zugriff darauf und kann sie problemlos an seine Klienten weitergeben.

Kommentar von 72075b1b6b5bb66c1deb13d0c67156ffsmallmedicangel am 3. Dezember 2007 13:33

da bin ich voll und ganz deiner meinung.


Indy72
beantwortet von Indy72 am 3. Dezember 2007 12:53
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I.d.R. werden die Personalien der Beteiligten Parteien und Zeugen öffentlich vorgelesen. Man kann aber den Richter bitten, dies aus dem gennanten Grund zu unterlassen. Manche verlesen dann nur noch Name, Alter und Beruf. Wenn jedoch der Gegnerische Anwalt mit den Schlägern gemeinsamme Sache macht (oder nur unaufmerksam ist), dann können die Schläger deine Anschrift etc. trotzdem rausbekommen.

Kommentar von Simple_avatar4smallKohlchen am 3. Dezember 2007 13:01

Stimme ich zu.

Ich war auch schon öfters vor Gericht wg. einer Schläger in die ich reingeraten bin (hab als Mädel eine abgekriegt, nur weil ich dazwischen gegangen bin...). Bei mir wurden die Personalien vorgelesen bzw. ich musste Sie auch bestätigen (wie Geburtstdatum, Familienstand, Wohnort, Straße, etc.). Kann mir aber gut vorstellen, dass wenn ich darauf bestanden hätte, die die Personalien nicht vorgelesen hätten. Die hätten das wahrscheinlich so gehandhabt, dass ich zum Richter vorgehe, er mir nen Zettel vorlegt auf dem alles draufsteht und ich das mit einem "ja, die Daten sind korrekt" bestätigen hätte können.

Kommentar von Dc4c79131239cf3453f777d2db32e0fdsmallIndy72 am 3. Dezember 2007 13:04

Man muss das Problem immer im Vorhinein mit dem Richter klären. Hat man sich im Vorhinein der Verhandlung ausgewiesen, so kann der Richter auf das verlesen der Anschrift verzichten.

Kommentar von 72075b1b6b5bb66c1deb13d0c67156ffsmallmedicangel am 3. Dezember 2007 13:13

der gegenerische anwalt hat immer akteneinsicht und durch die abschriften und ladung zum termin,anklageschrift usw.kriegt es zwangsläufig auch der angeklagte mit.zeugenschutz gibts nur im bereich der schwerstkriminalität und im fernsehen.

Kommentar von Dc4c79131239cf3453f777d2db32e0fdsmallIndy72 am 3. Dezember 2007 13:18

Er darf aber nich die Adressen der Zeugen ohne weiteres an schlagkräftige Mandanden weitergeben! Ein Anwalt hat zwar einen Auftraggeber aber er ist stets derm Rechtswesen verpflichtet. Und es gibt auch einen Ehrenkodex!

Kommentar von 72075b1b6b5bb66c1deb13d0c67156ffsmallmedicangel am 3. Dezember 2007 13:37

den gibt es vielleicht,aber würdest du dich darauf verlassen. ich würde aus dem ganzen auch nicht eine so hohe gefahrenquelle sehen,da übergriffe in richtung zeugenbeeinflussung und rache in der regel schwer bestraft werden.hat im prinzip sicher nur wenig vorteile für den betroffenen,aber es bildet sicher eine gewisse hemmschwelle gegen solche übergriffe.

Kommentar von Dc4c79131239cf3453f777d2db32e0fdsmallIndy72 am 3. Dezember 2007 13:53

Leider bin ich schon öfter als Zeuge in ähnlichen Situationen gewesen. Mehr las den Richter zu bitten, die Anschrift nicht zu veröffentlich - geht nicht! Als Zeuge ist man zur Aussage verpdlichtet, auch wenn einem unangenehme Konsequenzen drohen. Ich habe es auch überlebt... die Kosequenzen waren jedoch mal da, mal nein... Auf jeden Fall hat man als Zeuge keinen Anspruch auf Anpnymität!


boa2611
beantwortet von boa2611 am 3. Dezember 2007 12:54
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ich selbst habe damit keine erfahrung.....gott sei dank, aber vielleicht kann dir diese seite helfen: http://www.amtsgericht-cloppenburg.niedersachsen.de/master/C14540169N17595898L20D0I6425236.html


medicangel
beantwortet von medicangel am 3. Dezember 2007 13:10
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nach der StPo müßen namen mit einer ladungsfähigen anschrift verlesen werden,ausnahmen bilden da nur staatsbedienstete,gutachter ect,eben leute die in irgendeiner amtsausübung über die geschäftsstelle bzw.über ihren dienstherrn geladen werden können.

Kommentar von 70a5f2b8a33e9623a7d85ffd8fbf401csmallEddy21 am 4. Dezember 2007 12:31

Das hängt mit der Legitimation zusammen ! Vor Gericht muss man keinen Ausweis vorlegen ,daher fragt der Richter nach den Personalien !

Man kann sich aber auch mit dem Richter in Verbindung setzen wenn Leib und Leben in Gefahr ist wird Er deine Angaben als überprüft und festgestellt bewerten, es den beteiligten mitteilen !


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