Zeuge sein, obwohl die Tat zugegen wurde?

5 Antworten

Das kommt auf den Richter an. Wenn er denkt, dass die Sachlage so eindeutig ist, dass sich eine Zeugenvernehmung nicht lohnt, dann wird er darauf verzichten. Diese Entscheidung kann der Richter allerdings erst in der Verhandlung treffen.

Daher solltest Du schon mit einer Vorladung rechnen. Ob Du dann auch in der Verhandlung aussagen musst ist eine andere Geschichte. Aber wenn Du 16 bist freu Dich doch. Das gibt einen Tag schulfrei ;)

Derartige Vorfälle werden, sofern das nicht schon öfters passiert ist, ohne eine Verhandlung erledigt.

Die Polizisten vor Ort sind verpflichtet alles an Beweisen (dazu gehören auch Zeugen) zu erfassen, denn alles was dort gesagt wird kann später wiederrufen werden. Es zählt dann letztlich nur das was in der Gerichtsverhandlung festgestellt wird.

Sofern der/die Täter/in weiterhin geständig sind und es trotzdem zu einer Verhandlung kommt, ist es wahrscheinlich daß Du zur Verhandlung geladen wirst, aber nicht aussagen mußt.

Sie hattn die "Täterin" gleich mitgenommen weil man keine Eltern erreichen konnte. Ich durfte dann gehn. Sie hat es auch zugegeben also heißt das dass ich als Zeuge nicht vorgeladen werde?

@ariaMo

Das heißt es eben nicht, zumindest für den Fall daß eine Gerichtsverhandlung stattfindet.

Was sie bei der Polzei oder sonstwo aussagt zählt letztlich nicht wenn es zu einer Verhandlung kommt. Sollte das der Fall sein wirst Du zu der Verhandlung geladen. Wenn sie die Tat nun abstreitet wird man auf Deine Aussage angewiesen sein. Wenn man Dich nicht geladen hat ist der Termin geplatzt, weil erst neu geladen werden muß. Bleibt sie bei ihrem Geständnis, wird man Dich hereinrufen und als Zeugin entlassen. Du kannst dann gehen.

Sehr wahrscheinlich wird die Sache aber ohne Verhandlung erledigt.

Kann passieren, aber dann gehst du da hin und wenn er vorher schon gestanden hat schicken sie doch meist ohne Anhörung wieder Heim.

Also die eine hat man da behalten und mich hat man nachhause geschickt . Aber es könnte sein das sie mich kontaktieren ?

Ja kann sein. Kann auch sein das sie dich als Zeuge Vorladen. Aber wenn der Täter gesteht musst du eigentlich nichts mehr machen und kannst wieder nach Hause gehen

Wenn überhaupt bei so kleinen Delikten wird sehr streng überlegt ob das verfolgt wird. Ne anzeige wird Dabei sein für den Täter und wenn du ihm geholfen hast bist du Mittäter aber wenn nicht dann eben nur Zeuge und brauchen dann evtl. Deine Zeugenaussage falls es vor Gericht geht oder ähnliches

Ja...normalerweise schon