Zeuge bei stationärer Radaranlage?

4 Antworten

Der Sachbearbeiter der die Filmchen auswertet, ggf. auch der der die Anlage wartet.

Da man eine "Maschine/Gerät " zur eventuell notwendigen Gerichtsverhandlung nicht vorladen kann, benötigt man eine Person mit Anschrift, die bezeugen kann, dass die Maschine ordnungsgemäß aufgestellt und gewartet wurde und den rechtlichen Voraussetzungen genügt. Unter anderem muß dieser Zeuge nachweisen können, wann das Gerät zuletzt geeicht wurde und ob es Fehler in den Messungen gab. Moderne Geräte haben keinen Film mehr. Die Bilder werden direkt an die Bußgeldstelle übermittelt und dort werden die Daten durch den Zeugen auf einen Anhörungsbogen übertragen. Für die Richtigkeit der Auswertung muß auch der Zeuge "den Kopf hinhalten".



Das ist vermutlich die Person, die dasErgebnis abgelesen hat!

Das ist der Herr, der den Film ausgewertet hat.

Ja, das die Person gemeint ist, dachte ich mir. Aber wieso ist der "Zeuge", er war ja nicht vor Ort?

@horst9999

Das ist nur eines der Beispiele, die zeigen wie versaut unsere "Justiz" geworden ist. Wahrscheinlich "bezeugt", der Zeuge, dass das Bewissmittel, am angegebenen Ort gestanden hat und dass er den Film, in dem "Beweissmittel" vorgefunden hat.

@horst9999

Ein Zeuge muss nicht zwingend bei der "Tat" anwesend sein. Z.B. ist ein Sachverständiger vor Gericht auch Zeuge.