Frage von Lotti71 21.08.2012

Zeuge Begriffsdefinition

  • Antwort von Gabel1953 21.08.2012
    4 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Ja. Sie war Zeugin des Unfalls.Es geht hier ums öffentliche Recht.Beim öffentlichen Recht ist das Opfer Zeuge. Privatrecht : Wenn sie Schmerzensgeld will und das einklagt ist sie Klägerin.

  • Antwort von potatoepete 21.08.2012
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    wenn der Unfall vor ort von der Polizei aufgenommen wurde ist das grundsätzlich richtig. Die Anzeige wird ja von der Polizei ,von Amts wegen erstattet, also ist sie dort nicht als Gegnerin sondern als Zeugin aufgeführt.

  • Antwort von Bademeisterin 14.01.2013

    ja genau so ist es

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