Zeuge Begriffsdefinition
Hallo, ich habe einen Verkehrsunfall gehabt. Nun habe ich deshalb einen Bußgeldbescheid bekommen. Die Unfallgegnerin ist hier als Zeugin aufgeführt. Ist das richtig?
Danke Lotti71
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Ja. Sie war Zeugin des Unfalls.Es geht hier ums öffentliche Recht.Beim öffentlichen Recht ist das Opfer Zeuge. Privatrecht : Wenn sie Schmerzensgeld will und das einklagt ist sie Klägerin.
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wenn der Unfall vor ort von der Polizei aufgenommen wurde ist das grundsätzlich richtig. Die Anzeige wird ja von der Polizei ,von Amts wegen erstattet, also ist sie dort nicht als Gegnerin sondern als Zeugin aufgeführt.
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ja genau so ist es
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