hattemathe am 16.04.2009 um 17:54 Uhr
Ich habe soeben ein Auto gesehen, wo anstelle der Parkscheibe einfach ein Zettel mit der Uhrzeit drauf lag.
Darf man das im "Notfall" so machen, wenn man gerade keine Parkscheibe zur Hand hat, dass man einfach die Zeit, die man bei der Parkscheibe einstellen würde, auf einen Zettel schreibt und in/hinter die Windschutzscheibe legt?
Danke

Wenn es ein Parkplatz ist auf dem Du nur mit Parkscheibe parken darfst, musst Du sie auch benutzen. Ein Zettel mit Uhrzeit ist nicht gültig.
Parkscheibe ist nicht vorgeschrieben! ...sie ist nur "bequemer". Jeder beliebige Zettel, auf dem deutlich erkennbar ist, was du damit aussagen willst, ist genauso gültig!
jbinfo am 16. April 2009 18:02 Wenn es ein Parkplatz ist auf dem Du nur mit Parkscheibe parken darfst, musst Du sie auch benutzen. Ein Zettel mit Uhrzeit ist nicht gültig.
ich meine es kommt darauf an wie tolerant der Kontrolleur ist,..bei einer kostenpflichtigen kurzparkzone nicht...

In manchen Städten ist es zulässig, in anderen nicht. In Eckernförde zB. ist es nicht erlaubt, in Husum kannst du es machen.
Es muss von der Ordnungsbehörde nicht anerkannt werden einzig die Parkscheibe ist gültig.

Ich hab das letztens auch gemacht weil ich im neuen Auto noch garkeine Parkscheibe hab. Und ich hatte wohl Glück ^^