b17081973 am 08.01.2009 um 16:25 Uhr
erfüllt das nicht den tatbestand der volksverhetzung und zeigen von verbotenen zeichen der ns zeit?

Lieber b17081973,
leider wird nicht klar, worum es dir genau geht. Achte bitte künftig auf eine schlüssige Formulierung deiner Beiträge.
Danke und schöne Grüße
Paula vom gutefrage.net-Support

Ich verstehe nicht was du uns damit sagen/fragen willst.