sweetangel95 am 27.04.2009 um 17:14 Uhr
Geht das? Denn eine Freundin von mir und ich wollen später mal Zeitungen austragen. Ich werde dieses Jahr 14, aber sie erst 4 Monate nach mir. Könnten wir trotzdem, wenn nur ich 14 bin, Zeitungen austragen?

Im Arbeitsrecht zählt man bis zum 15. Geburtstag noch als Kind. Zwischen dem 13. und 15. Geburtstag darf man nur leichte Arbeiten machen. Zeitungen austragen gehört dazu, wenn dadurch garantiert nicht der Schulbesuch beeinträchtigt wird oder die Gesundheit des Kindes.
Es ist also auch 13jährigen nicht verboten Zeitungen auszutragen. Eine andere Frage ist, ob der Arbeitgeber ein anderes Mindestalter verlangt.
Ich war damals auch 13 Jahre als ich damit anfing. Aber gelohnt hat sich das nicht... Viele Stunden für wenig Geld - ihr solltet erst später bei den größeren Zeitungen austragen. Da müsst ihr aber schon 14 sein...
Und generell kannst du dir auch freiwillig ohne Verpflichtung von deiner Freundin helfen lassen, und euch dann privat das Geld teilen...
also genug geld ist es für eine wohnung mit z.b. 20 einwohnern 10€
macht es doch einfach zusammen und teilt euch das geld...

austragen
sweetangel95 am 27. April 2009 17:18 hupps, vertippt!

Ab 13 Jahren darf man laut gesetz Zeitungen austragen. Soweit ich es weiß.
Manche geben es schon 14jährigen, bei manchen muss man 16 sein. Tageszeitungen aber erst ab 18, weil das Nachtarbeit ist