Ein Freund von mir betreibt ein kleines Sportgeschäft.Um im Umgang mit seinen Kunden immer auf dem neuesten Stand zu sein, hat er eine Tageszeitung abonniert, deren Sportteil er allein schon aus beruflichen Gründen liest. Könnte er die Kosten für die Zeitung von der Steuer absetzen - schließlich braucht er sie aus beruflichen Gründen.

Er kanns probieren. Der Sachbearbeiter prüft das und entscheidet. Mehr als "nein" sagen kann er nicht. Also einfach auf der Steuererklärung angeben. Ich persönlich glaube aber nicht, daß es geht, weil er die Zeitung ja auch privat lesen kann. Ich kann auch keine Berufskleidung absetzen, mit der ich auch privat rumlaufen kann.

Bezweifle ich, da zuviel anderes ist und somit der private Nutzen der Zeitung größer als der berufliche ist, aber versuchen kann man es doch
Kommt drauf an. Wenn Die Zeitung beim FA als Populär-Magazin geführt wird dann nicht.
Das glaube ich kaum. Denn die Tageszeitung kann sowohl privat als auch beruflich genutzt werden. Sie wäre meiner Meinung nur dann steuerlich absetzbar, wenn die private Nutzung eine untergeordnete Rolle spielen würde- aber das dürfte schwer zu begründen sein

Ich vermute mal, die Tageszeitung ist nicht absetzbar. Ich hatte sie mal über ein Projekt gefördert bekommen. Weil dieser Personenkreis sonst keinen Zugang zur Tagespresse hätte. Im nächsten Projekt wurde sie abgelehnt. Versuche es einfach!

Eine Tageszeitung gehört als "Nicht-Fachzeitschrift" i.d.R. nicht zu den abzugsfühigen Betriebskosten, da der Privatcharakter überwiegt. Würde er diese Zeitung in seinem Geschäft in einer Leseecke für seine Kunden auslegen, könnte das Finanzamt einen betrieblichen Anteil anerkennen.
Man kann aber mit seinem Sakko an der Türklinke im Büro hängenbleiben, sich Stempelfarbe versehentlich über die Hose gießen oder das neue weiße Hemd mit Toner versauen. Mit einer entsprechenden Bestätigung vom Arbeitskollegen auf dem Firmenbogen ist die Ersatzbeschaffung abzugsfähig.