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Zeitschriftenabo und Inkasso

gefragt von kodiaksakodiaksa am 01.07.2008 um 19:28 Uhr

Bekomme seit längerem Inkassoschreiben mit Gerichtsankündigung wegen Zeitschriftenabos. Sportzeitschrift adressiert an meinen Sohn(14). Nun hab ich die gar nicht abonniert und als ich dort anrief um zu erfragen, wer der Auftragg. ist, sagten die, das wüssten die nicht. Ich dachte erst, dass jemand anders für ihn abonniert hat, Vater oder Freund und hab deshalb rumgefragt. War aber keiner. Hab dem Inkasso gesagt, sie müssten sich an den Auftraggeber wenden. Sagen, die wissen nicht, wer Auftraggeber ist und für sie zählt der Empfänger, in dem Fall mein Sohn. Ist es so einfach? Er ist doch minderjährig und er war es nicht.


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anonym
beantwortet von hochglanz am 1. Juli 2008 19:31
8x
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Ignorieren, offenbar sind DIE in der Beweispflicht

Diese Aasgeier versuchen es doch mit allen Tricks!

Kommentar von 1079a100179c7e88556a9448df89ed3dsmallKabark am 1. Juli 2008 19:31

Richtig.

Kommentar von Simple_avatar5smallschlossgeist am 1. Juli 2008 19:36

Ganz genau. DH!


tradaix
beantwortet von tradaix am 1. Juli 2008 19:32
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Der Auftraggeber (Abonnent) ist der Zahlungspflichtige, unabhängig an wen und wohin die Zeitschrift zu senden ist.

► Wichtiger Hinweis im Profil beachten (erreichbar über Klick auf "tradaix")!

Kommentar von C1dcceb3b9506cb90ffe71aa2eaeb018smallkodiaksa am 1. Juli 2008 19:37

Aber wer ist es? Die wissen es angeblich nicht, weil evtl. über Internet oder Telefon bestellt.

Kommentar von E61863272918e1e458b9f0a6dd959f8dsmalltradaix am 1. Juli 2008 19:40

Das ist DEREN Problem. Irgendjemand muss das Inkassounternehmen beauftragt haben. Dieser Verlag verfügt über entsprechende Unterlagen.


andreas48
beantwortet von andreas48 am 1. Juli 2008 19:32
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und seid ihr gegen diese Schreiben schriftlich in Widerspruch gegangen..dann hängt nämlich das Inkassobüro fest..außerdem sind sie verpflichtet, den Namen des Auftraggebers euch mitzuteilen..

Kommentar von C1dcceb3b9506cb90ffe71aa2eaeb018smallkodiaksa am 1. Juli 2008 19:35

Bis jetzt noch nicht. Bisher ignoriere ich nur. Aber wenn dem so ist, könnte ja jeder kommen und z.B. seiner verflossenen Ex irgendwelche Bestellungen ins Haus schicken, oder? Ich würde ja zahlen bzw. die Rechnung an den Schenker weiterreichen, aber die müssen mir doch sagen können, von wem.

Kommentar von F4a3034a2625b30d6857a5e93c1c8892smallandreas48 am 1. Juli 2008 19:41

Ignoration ist in dem Falle ein Schuldanerkenntnis..wenn es keine Internetfirma ist...ich würde einen widerspruch formulieren..weil ein Inkassobüro prüft nicht die Rechtmäßigkeit einer Forderung, sie ziehen sie nur ein...


anonym
beantwortet von opderberg am 1. Juli 2008 22:40
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Auf keinen Fall ignorieren. Wie andreas48 richtig hinweist, muss ein Widerspruch erfolgen. Damit Rechtsgeschäfte mit Minderjährigen überhaupt eine Grundlage für ein Inkasso erfüllen, ist zwingend zu jedem Vertrag eines Abo´s die Zustimmung der Erziehungsberechtigten erforderlich. Verlangen Sie die Kopie des Vertrag mit der Unterschrift der Erziehungsberechtigten. Kann kein Dokument mit Ihrer oder des Erziehungsberechtigten vorgelegt werden, gehen Sie auf Angriff. Das beste Mittel ist eine Klage zur Unterlassung ganz allgemein gestellt. Ziel: Wenn das Inkassounternehemen oder der Auftraggeber irgendwann noch einmal eine ähnliche Forderung stellt ist für jeden einzelnen Fall eine Summe X (grösser als 10.000€), für jeden einzelnen Fall zu zahlen. Das was die da machen scheint System zu haben.


tobi2000
beantwortet von tobi2000 am 16. Juli 2008 20:28
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Habe auch das problem und würde heute per telefon beläßtig...hat mich vollgeschnauzt und rief mich dauernt an...Weiß selbst nicht weiter...Lg



Franticek
beantwortet von Franticek am 20. November 2008 12:47
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Die Forderungen sind offensichtlich nicht berechtigt. Trotzdem Vorsicht, einfach alles ignorieren geht nicht.

Man kann die Aufforderungen des Inkasso-Bueros ignorieren, man kann auch nach dem Hintergrund der Forderungen fragen. Ernst wird es, wenn das Inkasso-Unternehmen dann tatsaechlich den Geldbetrag eintreiben will ueber gerichtlichen Zahlungsbefehl. Ein solcher kann von jedem erwirkt werden, ohne dass das Gericht ueberprueft, ob die Forderungen auch berechtigt sind. Wird gegen diesen gerichtlichen Zahlungsbefehl nicht innerhalb einer Frist Einspruch eingelegt, dann wird die Forderung rechtskraeftig, ob berechtigt oder nicht, dann kann die Forderung auch ueber Gerichtsvollzieher usw eingezogen werden.

Sobald ein solcher gerichtlicher Zahlungsbefehl kommt, muss also bei Gericht Einspruch eingelegt werden. Dann und nur dann kommt es zu einem Gerichtsverfahren, in dem der Verlag beweisen muss, dass die Forderungen fuer ein Abo zu Recht bestehen. Und das duerfte denen dann schwerfallen.


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