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Zeitschriftenabo per mail widerrufen? Problem?

gefragt von SchweinbergerSchweinberger am 08.05.2009 um 15:34 Uhr

Hallo, habe ein Zeitschriftenabo per mail fristgerecht widerrufen. Wie sicher ist es denn, dass der widerruf auch stichhaltig später per Datum festzustellen ist. Sprich ob die widerrufsfrist eingehalten wurde. Auf meinen Widerruf wurde nämlich nicht reagiert. Hat jemand Erfahrungen damit? Danke

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Recht x 35.336 Widerruf x 144 BGB x 90

critter
beantwortet von critter am 8. Mai 2009 15:38
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Schicke unbedingt eine schriftliche Kündigung hinterher und lege einen Ausdruck Deiner Mail dazu, falls das Kündigungsdatum schon verstrichen ist. Bitte um Bestätigung der Kündigung.

Kommentar von LowNils am 8. Mai 2009 15:58

DH! Allerdings werden Kündigungen zumeist nicht bestätigt, d.h. man muss fristgerecht kündigen und das belegen können, d.h. Kopie des Briefs und ggf. Bescheinigung der Post durch Einschreiben oder Eilsendung etc.

Erhältst Du Dein Abo weiterhin und auch die Rechnungen, kannst Du sie mit Belegen erfolgreich beeinspruchen.

Mail müsste zwar auch klappen, nur hast Du da nichts wirklich Festes in der Hand, falls die stur sind und Dir das Abo nicht lösen wollen.


anonym
beantwortet von Alp200 am 10. Mai 2009 19:17
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Eine Mail ist rechtens, wenn sie bestätigt wird, aber viele Mails landen im Spamfilter und dann hat man Pech. Vieleicht löscht auch der Empfänger die Mail, weil er ja kann/darf aber nicht die Kündigung per Mail akzeptieren muss. Also wie gesagt: Kündigung per einschreiben, dann hast du den Poststempel. Rückschein kostet nur unnötiges Geld.


anonym
beantwortet von Didi1970 am 8. Mai 2009 15:39
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Grundsätzlich gilt: E-mails sind kein rechtswirksames Dokument. Es muss sich um einen Brief oder ein Fax mit Unterschrift handeln. Allerdings würde Dir jede Vebraucherzentrale helfen. Tip: Abo nochmals per Fax oder Brief widerrufen und eventuelle Abbuchungen zurückbuchen lassen, dann erledigt sich das fast immer von selbst.

Kommentar von Regenmacher am 8. Mai 2009 15:54

Fax ist aber auch nicht sicher, weil du den Zugang nicht beweisen kannst.


Onnlein
beantwortet von Onnlein am 8. Mai 2009 15:37
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Sowas macht man nicht per mail. Unter Zeugen Post einwerfen.


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