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Zeitmietvertrag früher Kündigen??

gefragt von MautzMautz am 16.04.2008 um 9:34 Uhr

Hallo, hab da mal wieder eine Frage. Ich habe letztes Jahr im September mit meinem Mann eine Wohnung angemietet. Die Mietdauer wurde auf 2 Jahre festgelegt und verlängert sich automatisch um 1 weiteres Jahr wenn nicht vorher gekündigt wird. Jetzt wollen mein Mann und ich aber so schnell wie möglich aus der Wohnung raus. Denn unter uns wohnt ein mann der Schizoprehn ist, er brüllt den ganzen Tag. Es ist nicht mehr zum aushalten. Es geht uns an die Pysche. Nun würde ich gerne wissen ob wir dadurch den Mietvertrag fristlos kündigen können. Denn es ist ja nun mal nicht zumutbar sich das den ganzen Tag anzuhören. Der mann unter uns und wir haben aber verschiedene Vermieter. Danke im voraus


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Ameise
beantwortet von Ameise am 16. April 2008 10:15
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aus Zeitmietverträgen früher rauszukommen ist problematisch, ich erlebe das gerade bei Bekannten. Geht eigentlich nur bei berufsbedingtem Ortswechsel. Die meisten Vermieter verhalten sich kulant, wenn Du einen Nachmieter "besorgst". Geht in Eurem Fall wohl schlecht, weil Ihr ja dann den Grund des Auszugs verheimlichen müsstet..... der schreiende Nachbar. Ich würde meinen Vermieter erst mal anrufen oder ihm schreiben und Ihm die Lage schildern. Häufig sind Vermieter netter als man denkt - mein Mann ist auch einer ;-)


anonym
beantwortet von Hausmeister2000 am 16. April 2008 17:45
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Es klingt fast schon pervers, aber ein Behinderter, der durch ungewöhnlichen Lärm auffällt, ist von Gerichten schon als Grund für eine Mietminderung anerkannt worden. Ich denke, wenn Du z.B. über den Mieterbund darlegst, dass bei Dir bereits seeliche Probleme auftreten (z.B. Schlaflosigkeit, Reizbarkeit usw.), könnte man den Vermieter sicher bewegen, Euch aus dem Mietvertrag zu entlassen. Andernfalls ist sicher eine deutliche Mietminderung durchsetzbar.


Mautz
beantwortet von Mautz am 17. April 2008 08:45
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Ja das wäre sicherlich der Fall wenn wir die selben Vermieter hätten. Aber ich kann ja meine Vermieterin nicht für was verantwortlich machen womit se eigentlich nichts zu tun hat. Fakt ist das es so nicht auszuhalten ist. Denn jeden Morgen spätestens ab 6.00 Uhr geht das gebrülle los. Ich dreh echt bald noch durch....

Kommentar von Simple_avatar6smallAmeise am 17. April 2008 13:25

doch Mautz, Du kannst Vermieter durchaus für etwas verantwortlich machen ,,wofür sie nichts können" !!! Dann muß eben Dein Vermieter mit dem Vermieter des brüllenden Nachbarn kommunizieren. Mein Mann, der auch eine kleine Wohnung vermietet, hat da auch schon Post - in seinem Fall von der Hausverwaltung - bekommen, weil sich Mitmieter über seine Mieterin beschwert hatten. War zum Glück ein Versehen.


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