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Zeitarbeitsfirma kündigt mich vor einer Operation

gefragt von Apfelmelone am 25.07.2009 um 14:09 Uhr

Hallo!

Ich bin seit einigen Monaten für eine Zeitarbeitsfirma tätig. Für nächsten Monat steht eine Operation am Oberschenkelknochen an, ich werde also für einige Wochen krankgeschrieben werden.

Die Zeitarbeitsfirma kündigt mich nun, noch ehe ich die OP antrete, fristgerecht.

(1) Ist dies rechtens?

(2) Wie lange darf man eigentlich grundsätzlich warten, bis man dem Arbeitgeber auf eine anstehende OP hinweist?

(3) Besteht hier Anspruch auf Krankengeld für den Zeitraum der Krankschreibung? Das Arbeitsverhältnis besteht immerhin nicht mehr wenn ich operiert werde. Ansprüche auf sonstige Leistungen wie ALG bestehen nicht.

Vielen Dank für eure Antworten.


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anonym
beantwortet von simjo am 25. Juli 2009 14:25
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Sobald Dir die Zeitarbeitsfirma kündigt, musst Du Dich arbeitslos melden. Dann besteht natürlich auch Anspruch auf ALG, denn die Krankenkasse übernimmt erst ab der 6. Woche Lohnfortzahlung. Sieh Dir Deinen Vertrag doch mal genauer an, wie die Kündigungszeiten sind etc.

Kommentar von Apfelmelone am 25. Juli 2009 14:32

Danke für die Antwort. ALG Anspruch besteht nicht, da ich als Schüler bis dato keine 12 Monate gearbeitet habe. Heißt das dann, ich stehe mit nichts da für den Zeitraum meiner Genesung?

Kommentar von Cathey am 26. Juli 2009 06:39

Naja, du solltest dich dann an die ARGE wenden und Hartz4 beantragen. Solltest du Krank in die Arbeitslosigkeit kommen musst du dann auch für die Zeit wo du Krank bist - bis du wie wieder gesundgeschrieben bist Krankengeld beantragen - weil du ja da dem Arbeitsmarkt noch nicht zur Verfügung stehst.


PAVRemscheid
beantwortet von PAVRemscheid am 26. Juli 2009 07:16
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Hallo,

sicher kann Dich der Arbeitgeber vor einer Operation kündigen. Ob diese rechtens ist, kommt auf die Begründung an. Wenn Du noch in der Probezeit bist, muss kein Kündigungsgrund angegeben sein. Wegen den Leistungen, würde ich versuchen wenigstens Hartz4 zu beantragen. Mach dies aber umgehend nach der Kündigung, da Du sonst eine Sperre bekommst. L.G. und gute Genesung nach der OP.


anonym
beantwortet von mitterer am 26. Juli 2009 18:14
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Um diese Frage zu beantworten, müsste man noch einige Dinge wissen:

a) Bist Du noch in der Probezeit?

b) Mit welcher Begründung wurde gekündigt?

Falls die Antwort auf (a) "nein" ist, muss eine Kündigung sehr fundiert begründet sein.

Wegen einer Erkrankung zu kündigen geht nur, wenn es keine Aussicht gibt, dass Du je wieder in Deinem alten Job arbeiten kannst -> wäre hier wohl kein Grund, die OP soll Dich ja wieder gesund machen.

Wenn ansonsten kein spezieller Grund in Bezug auf Dein Verhalten oder Deiner Person vorliegt (und der muss fundiert sein), dann ist die Kündigung betriebsbedingt. Wenn Deine Firma etwas größer ist, gelten aber auch hier strenge Vorschriften. Es muss z.B. eine Sozialauswahl vorgenommen werden, die den meisten Zeitarbeitsfirmen sehr schwer fällt (weil lieber die gekündigt werden, die gerade nicht beim Kunden sind...).

Deshalb mein Tipp: Wenn Du nicht mehr in der Probezeit bist, lohnt sich auf jeden Fall der Gang zum Anwalt. Wenn die Kündigung nicht so wirklich rechtens war, einigt man sich mit dem alten Arbeitgeber meist auf eine Abfindung.

Kommentar von Apfelmelone am 27. Juli 2009 09:16

Danke für die Antwort.

a) Ich bin noch in der Probezeit.

b) Als Grund wird angegeben, dass es keine Aufträge mehr beim Kunden gäbe...


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