gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ

Zeitarbeit: wie kommt man aus dem Vertrag raus, wenn einen der Arbeitgeber richtig anstellen will?

gefragt von harry23 am 13.08.2008 um 22:08 Uhr

Der Arbeitgeber hat an der geleisteten Arbeit Gefallen gefunden und will den Arbeitnehmer fest übernehmen. Aber der ist gebunden an Zeitarbeitsfirma. Was kann man machen? Gibt es überhaupt eine Möglichkeit?

Frage beantworten

Hier finden Sie weitere Fragen zu den Themen:

Recht x 35.077 Beruf x 14.541 Arbeitsrecht x 2.173 Vertrag x 1.858 Arbeitgeber x 517 Zeitarbeit x 291 Auflösung x 155 Übernahme x 72

yapyap1000
beantwortet von yapyap1000 am 13. August 2008 22:10
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

zeitarbeitsverträge sind zeitlich befristet. nach ablelaufener zeit ist die übernahme vom neuen arbeitgeber möglich.


Debbie2311
beantwortet von Debbie2311 am 13. August 2008 22:09
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Kündige bei der Zeitarbeitsfirma und lass dich dann bei der Firma einstellen. Sonst muss deine Firma eine Ablösesumme an die Zeitarbeitsfirma zahlen. Nicht ganz legal, aber welche Firma zahlt schon noch eine Ablösesumme.


Tonica
beantwortet von Tonica am 13. August 2008 22:18
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Den Fall hatt ich auch schon. Die Firma hätte eine utopische Summe zahlen müssen, die auch in die Zukunft reicht. Der Arbeitsvertrag ist nicht zustande gekommen........ Leider. L.G.


Wieselchen1
beantwortet von Wieselchen1 am 13. August 2008 22:10
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ja, der Auftraggeber soll dich einfach noch weiter buchen und du schreibst die fristgerechte Kündigung.

LG

Wieselchen

Kommentar von Simple_avatar10smallFotografin am 13. August 2008 22:36

Das ist die richtige Lösung. Wieselchen Du bist richtig clever...10 DH

Kommentar von Simple_avatar5smallTonica am 14. August 2008 00:18

Leider nein!!! Mein EX-Arbeitgeber fordert 3 Jahre nach meinem Ausscheiden 12 Monatsgehälter vom Arbeitgeber. So gut kann ich gar nicht sein.)))) L.G.

Kommentar von Bb904a70a750c5fdc16c32511c9b26basmallWieselchen1 am 14. August 2008 01:44

Das kann doch gar nicht rechtens sein, Kraudischen. Da würde ich mich aber mal erkundigen.

Das ist ein ganz normales Arbeitsverhältnis und fällt nicht unter Sklavenhaltung!

LG

Wieselchen


Frage beantworten

Verwandte Fragen

Verwandte Fragen

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.