Ormhaexan am 27.07.2009 um 18:32 Uhr
Hi, wüßte gerne, wie denn die Kündigungsfristen bei Leiharbeitern sind (nach 2 Jahren). Die einen schreiben 2 Wochen, die andern 4. Was denn nun?
...das hängt ab von
a) Deinem Arbeitsvertrag
b) Dem Tarifvertrag, auf den sich der Arbeitsvertrag bezieht.
Aber mindestens:
Gesetzlich sind es nach 2 Jahren "ein Monat zum Monatsende". Will sagen: nur zum Ende des Monats, die Kündigung muss Dir bis spätestens zum Ende des Vormonats zugegangen sein.
Nachtrag: Zum 15. geht ab zwei Jahren Beschäftigung nicht mehr.

bleib fern von zeitarbeit..
Goldinlay am 27. Juli 2009 18:39 sofort kündigen beim Seelenverkäufer......
Ormhaexan am 27. Juli 2009 18:48 Leichter gesagt als getan, manch einer braucht das Geld, auch wenn's eigentlich zu wenig ist, aber immer noch besser, wie dauernd auf dem besch... Amt rumhängen. Aber recht hast Du!
Goldinlay am 27. Juli 2009 18:51 In 2 Jahren kommt man bei vielen Kunden in Arbeit. Einfach mal nachfragen. Wenn man in 2 Jahren Zeitarbeit immer noch keine Festanstellung beim Entleiher bekommen hat , dann liegt es wohl an einem selbst. Gibt gute und schlechte Zeitarbeiter.........
Ormhaexan am 27. Juli 2009 19:02 Er hat gesagt: zuwenig ist's erst seit ein paar Monaten, zuvor haben die wohl gut gezahlt, deswegen ist er auch dort geblieben, trotz anderer Angebote. Die "Treue" rächt sich jetzt...sind halt doch alles Abzocker!
Goldinlay am 27. Juli 2009 19:06 Logisch sind das Abzocker , ansonsten würde sich jeder um Zeitarbeit kloppen und nicht bei einer festen Fa. für Lohn der Gruppe 9 - 11 arbeiten...

Irgendwie wurde meine Antwort gelöscht. Soweit keine anderweitigen Aussagen im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag festgelegt wurden, gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen nach §622 BGB. 4 Wochen zum 15. oder Ende eines Kalendermonats. Die erwähnten 14 Tage sind die Kündigungsfristen in der Probezeit.

Das steht doch in deinem Arbeitsvertrag,schau da mal rein;-))
Ormhaexan am 27. Juli 2009 18:40 In SEINEM Vertrag steht: Es gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen

4 Wochen zum Monatsende

Ich kenne es noch mit 14. Tagen, außer dem muß es ja im Arbeitsvertrag stehen.
Wenn du in der Probezeit bist haste eine Kündigungsfrist von zwei Wochen. Nach der Probezeit 4 Wochen. Steht aber definitiv in dein Arbeitsvertrag...

Du wirst doch bestimmt ein Arbeitsvertrag unterschrieben haben und dort muß es stehen, lese ihn dir richtig durch.