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Zeitarbeit Kündigungsristen

gefragt von OrmhaexanOrmhaexan am 27.07.2009 um 18:32 Uhr

Hi, wüßte gerne, wie denn die Kündigungsfristen bei Leiharbeitern sind (nach 2 Jahren). Die einen schreiben 2 Wochen, die andern 4. Was denn nun?


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anonym
beantwortet von mitterer am 29. Juli 2009 12:33
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Hilfreichste Antwort

...das hängt ab von

a) Deinem Arbeitsvertrag

b) Dem Tarifvertrag, auf den sich der Arbeitsvertrag bezieht.

Aber mindestens:

Gesetzlich sind es nach 2 Jahren "ein Monat zum Monatsende". Will sagen: nur zum Ende des Monats, die Kündigung muss Dir bis spätestens zum Ende des Vormonats zugegangen sein.

Nachtrag: Zum 15. geht ab zwei Jahren Beschäftigung nicht mehr.


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elliot
beantwortet von elliot am 27. Juli 2009 18:37
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bleib fern von zeitarbeit..

Kommentar von 1b4d4adb10b3b5565c65713b92449647smallGoldinlay am 27. Juli 2009 18:39

sofort kündigen beim Seelenverkäufer......

Kommentar von 40c91ee4c7dcb8f9ac74f7c0f59035fasmallOrmhaexan am 27. Juli 2009 18:48

Leichter gesagt als getan, manch einer braucht das Geld, auch wenn's eigentlich zu wenig ist, aber immer noch besser, wie dauernd auf dem besch... Amt rumhängen. Aber recht hast Du!

Kommentar von 1b4d4adb10b3b5565c65713b92449647smallGoldinlay am 27. Juli 2009 18:51

In 2 Jahren kommt man bei vielen Kunden in Arbeit. Einfach mal nachfragen. Wenn man in 2 Jahren Zeitarbeit immer noch keine Festanstellung beim Entleiher bekommen hat , dann liegt es wohl an einem selbst. Gibt gute und schlechte Zeitarbeiter.........

Kommentar von 40c91ee4c7dcb8f9ac74f7c0f59035fasmallOrmhaexan am 27. Juli 2009 19:02

Er hat gesagt: zuwenig ist's erst seit ein paar Monaten, zuvor haben die wohl gut gezahlt, deswegen ist er auch dort geblieben, trotz anderer Angebote. Die "Treue" rächt sich jetzt...sind halt doch alles Abzocker!

Kommentar von 1b4d4adb10b3b5565c65713b92449647smallGoldinlay am 27. Juli 2009 19:06

Logisch sind das Abzocker , ansonsten würde sich jeder um Zeitarbeit kloppen und nicht bei einer festen Fa. für Lohn der Gruppe 9 - 11 arbeiten...


ameise99
beantwortet von ameise99 am 27. Juli 2009 18:47
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Irgendwie wurde meine Antwort gelöscht. Soweit keine anderweitigen Aussagen im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag festgelegt wurden, gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen nach §622 BGB. 4 Wochen zum 15. oder Ende eines Kalendermonats. Die erwähnten 14 Tage sind die Kündigungsfristen in der Probezeit.

Kommentar von 4ffb54596a72a79a69b5e52fabdf779fsmallameise99 am 27. Juli 2009 18:48

Kommentar von 1b4d4adb10b3b5565c65713b92449647smallGoldinlay am 27. Juli 2009 18:52

ok , geht auch zum 15ten...Aber 4 Wochen ist schon richtig.......


kleinmue
beantwortet von kleinmue am 27. Juli 2009 18:33
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Das steht doch in deinem Arbeitsvertrag,schau da mal rein;-))

Kommentar von 40c91ee4c7dcb8f9ac74f7c0f59035fasmallOrmhaexan am 27. Juli 2009 18:40

In SEINEM Vertrag steht: Es gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen


Goldinlay
beantwortet von Goldinlay am 27. Juli 2009 18:33
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4 Wochen zum Monatsende

Kommentar von 40c91ee4c7dcb8f9ac74f7c0f59035fasmallOrmhaexan am 27. Juli 2009 18:41

Da ham wir's wieder, Karlbutz, der Terminator, sagt 2 Wochen

Kommentar von 1b4d4adb10b3b5565c65713b92449647smallGoldinlay am 27. Juli 2009 18:42

gesetzl. Kündigungsfrist , 4 Wochen , wa ?

Kommentar von 40c91ee4c7dcb8f9ac74f7c0f59035fasmallOrmhaexan am 27. Juli 2009 18:45

Na dann wohl 4, wenn Du das sagst...

Kommentar von 1b4d4adb10b3b5565c65713b92449647smallGoldinlay am 27. Juli 2009 18:48

Ach deine 2 Wochen sind natürlich richtig , wie konnte ich das vergessen.....

Kommentar von 40c91ee4c7dcb8f9ac74f7c0f59035fasmallOrmhaexan am 27. Juli 2009 18:50

Was denn jetzt, ich armer Tor bin nun so klug als wie zuvor...


Knabberstange
beantwortet von Knabberstange am 27. Juli 2009 18:34
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Das was halt in deinem Vertrag steht


Karlbutz
beantwortet von Karlbutz am 27. Juli 2009 18:36
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Ich kenne es noch mit 14. Tagen, außer dem muß es ja im Arbeitsvertrag stehen.

Kommentar von 40c91ee4c7dcb8f9ac74f7c0f59035fasmallOrmhaexan am 27. Juli 2009 18:43

Der olle Olsen weiter oben sagt 4 Wochen, bin immer verwirrter :-P

Kommentar von 1b4d4adb10b3b5565c65713b92449647smallGoldinlay am 27. Juli 2009 18:47

Der olle Olsen hat oben gelesen...gesetzl. Kündigungsfrist....


ameise99
beantwortet von ameise99 am 27. Juli 2009 18:39
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anonym
beantwortet von betti66 am 27. Juli 2009 18:33
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Da gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen.


JoScho
beantwortet von JoScho am 27. Juli 2009 18:34
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Schau in Deinen Vertrag, den Du unterschrieben hast.


anonym
beantwortet von Lady5 am 28. Juli 2009 08:50
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Wenn du in der Probezeit bist haste eine Kündigungsfrist von zwei Wochen. Nach der Probezeit 4 Wochen. Steht aber definitiv in dein Arbeitsvertrag...


Karlbutz
beantwortet von Karlbutz am 28. Juli 2009 17:32
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Du wirst doch bestimmt ein Arbeitsvertrag unterschrieben haben und dort muß es stehen, lese ihn dir richtig durch.


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