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Zeitarbeit, kündigung keine Aufträge= MInusstunden???

gefragt von sunny020283 am 21.10.2008 um 5:13 Uhr

Mein Problem ist, das ich letzten MOnat, also im September, zum 30.10.08 gekündigt worden bin. In der Zeit hat die Firma keine Aufträge für mich gehabt, obwohl ich immer nachgefragt habe und auch immer auf abruf bereit war, jedes Stellenangebot angenommen hätte. Am 29.09. wurde die Kündigung aufgehoben da wieder ein Auftrag rein gekommen ist, welchen ich angenommen habe. Soweit ist auch alles okay, nur habe ich jetzt meine abrechnung bekommen und mir wurde für die Zeit im September die ich ja nicht freiwillig zu Hause verbracht habe Minusstunden auf mein Zeitkonto gesetzt, es sind ca. 80 stunden.

Jetzt bin ich krank geschrieben und ich denke es dauert etwas länger, da es eine größere Sache ist und ich rechne jeden Tag damit, das ich wieder meine kündigung bekomme. Wenn dies der Fall ist, wäre das mein Ruin, denn ich habe keine Chance diese Minusstunden irgendwie auszugleichen und wenn mir das vom Gehalt abgezogen werden würde, würde mir das sicher meine existens kosten, da ich dann in schulden rein komme.

Ist das rechtens mit den Minusstunden? Ich meine ich kann doch nix dazu das mein chef keine Arbeit hat.?!

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spiderlong
beantwortet von spiderlong am 21. Oktober 2008 07:27
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Also, ich kenne das so: Auf das Zeitkonto werden die Stunden angerechnet, die über die Mindeststunden, z.B. 150 Std. (7,5x5x4) kommen. Das Zeitkonto ist dafür da, dass wenn mal keine Arbeit da ist, Dein Chef Dich nicht gleich entlassen muss und er einen Zeitspielraum von, meinetwegen 1 Woche hat, in der ja mal wieder ein Auftrag reinkommen kann. Ist aber das Zeitkonto leer und Du bist in Bereitschaft, darf Dein Chef, meines Wissens, Dir die Zeit, in der Du keine Arbeit hattest, aber in Bereitschaft warst, nicht ins Minus rechnen, sondern muss Dir diese Zeit bezahlen! Das sind in der Regel 7 Std./Tag. Ich finde, das mit dem Zeitkonto auch schlecht, da der Zeitarbeiter für die Unzulänglichkeit der Zeitarbeiter-Disponenten bestraft wird, wenn die nicht fähig sind, Ihre Mitarbeiter in ständiger Arbeit zu belassen! Und damit wird ein böses Schindluder getrieben! Da würde ich am besten mal mit der Gewerkschaft Verdi telefonieren, da ich mir mit den Minusstunden aber nicht 100% sicher bin!http://www.verdi.de/ver.divorort-wirsindfuersieda/bezirkeundortsvereine


anonym
beantwortet von Turtok am 22. November 2008 18:07
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minusstunden brauchst du nicht bezahlen denn das ist das risiko der firma .


Masoud53
beantwortet von Masoud53 am 24. Oktober 2008 13:18
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Lass ganz schnell die Finger von diesen Gaunern.Such die Stelle selbst und unterschreibe dann einen astreinen Vertrag!!!


anonym
beantwortet von Roeschen001 am 21. Oktober 2008 15:22
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Hallo, ich habe 10 Jahre in der Zeitarbeit u. a. die Lohnabrechnungen für die Mitarbeiter erstellt. Es ist richtig, dass Zeitarbeitsfirmen gern auf die Gleitzeitkonten zurückgreifen. Dies ist lt. AGB allerdings unzulässig. Das Zeitkonto ist eigentlich für andere Dinge gedacht. Nicht umsonst müssen bei Zugriff durch das Unternehmen auf das Zeitkonto die Mitarbeiter einen sogenannten Antrag fur Gleitzeit ausfüllen und unterschreiben, damit es so aussieht, als hätte der Mitarbeiter Freizeit beantragt. Verleihfreie Zeiten (wo keine Aufträge da sind) gehen ausschliesslich zu Lasten des Arbeitgebers, sprich des Zeitarbeitsunternehmens. Es wird leider anders gehändelt. Jeder Mitarbeiter, der dagegen klagt, bekommt vor dem Arbeitsericht Recht und die Zeitarbeitsfirmen zahlen nach. Allerdings macht das nur jemand, der seine Kündigung erhalten hat oder bereits ausgeschieden ist. Ansonten ist er unbequem und das Unternehmen trennt sich recht schnell von dem Mitarbeiter. Gehen wir mal von dem üblichen Händling der Zeitarbeitsunternehmen aus: Ist man krank und wird dann entlassen, ohne dass man eventuelle Minusstunden nacharbeiten kann, ist auch das ein Risiko nur für das Zeitarbeitsunternhmen. Dieses hat auf jeden Fall immer mindestens die 35 Stunden/Woche auszuzahlen. Man sollte bei Vertragsabschluss am besten auch gleich darauf achten, dass man keinen 35 Stunden-Vertrag unterschreibt, sondern einen Arbeitsvertrag, indem mindestens 40 Stunden verankert sind. Dabei kommt es aber auch darauf an, welche Stelle zu besetzen ist. Man sollte aber duch die momentane wirtschaftliche Lage sich zunutzen machen. Da alle Zeitarbeitsunternehmen zur Zeit Mitarbeiter suchen (besonders im Facharbeiterbereich), sollte man als Arbeitssuchender auch Forderungen stellen. Einmal wenn es um Arbeitszeiten geht oder auch die Höhe des Lohnes. Auch Zeitarbeitsfirmen haben eine Von- bis-Spanne. Auf jeden Fall bracht niemand Angst haben (auch bei 150 Stunden minus), dass beim Aus-scheiden diese vom Lohn abgezogen werden. Dies ist ungesetzlich. Sollte es ein Zeitarbeitsunternehmen dennoch tun, zum Anwalt oder zur Gewerkschaft. In diesen Fällen entscheiden die Arbeitsgerichte immer zugunsten des Arbeitnehmers.


darkwhisper
beantwortet von darkwhisper am 21. Oktober 2008 07:14
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Das ist richtig. Du kannst nichts dafür: Doch in der Zeit, die Du bezahlt Zuhause warst, ist dein Stundenkonto halt weitergelaufen. Bedeutet: jede Std. die Du mehrarbeitest als Deine "Sollarbeitszeit" wird auf dem Zeitkto gutgeschrieben, jede Std, die Du weniger arbeitest (egal ob keine Arbeit da war) wird von Deinem Zeitkto auch wieder abgezogen.


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