zeitarbeit beenden, Frist, urlaubsanspruch?

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Anspruch auf Gewährung des vollen Jahresurlaubes entsteht erst bei einer Beendigung in der 2. Jahreshälfte ab dem 30.06... ansonsten ist der Urlaub nur anteilig abzurechnen § 5 Abs.1 bst. c BUrlG wenn du kündigst

Die Zuhälterbude kann dich jederzeit an einen anderen Ort einsetzen - was ja Sinn der Zeitarbeit ist und dies solange, bis dass Arbeitsverhältnis entweder an einem 15. oder dem Monatsende endet. Ein Einsatz abzulehnen kann als Arbeitsverweigerung ausgelegt werden und zur außerordentlichen Kündigung führen, denn grundsätzlich hat der Leiharbeiter keinen Anspruch darauf als das eingesetzt zu werden was im Arbeitsvertrag als Stellenbezeichnung vereinbart wurde - es sei denn, der neue Einsatz würde komplett seinen Fähigkeiten und Kenntnissen zuwiderlaufen und damit nicht zumutbar sein, so das BAG. Jedoch gilt - Gewährung vor Abgeltung !! Für dieses Jahr würden das aber nur 2,16 Tage - der Februar zählt schon nicht mehr mit, nur wenn du zum 28.02 kündigst, dann wären es 4,32 Tage - der 11.02 wäre damit dein letzter Arbeitstag und der auch nur halbtags....

Dein nächster mögliche Kündigungstermin wäre der 18.01 damit du zum 15.02 raus bist aus der Nummer (4 Wochen = 28 Kalendertage zum 15. oder Ende eines Monats + 1 Tag für die Abgabe der nicht zur Kündigungsfrist zählt) - vorausgesetzt, dass die längeren Fristen für Arbeitgeber nach § 622 BGB nicht auch für dich vereinbart sind. In deinem Fall würde das aber nichts ändern, da sich erst ab dem 5. Jahr die Frist gesetzlich verlängert auf 2 Monate.

Erstmal danke für die antworten, auch wenn die mich in meinen Hoffnungen etwas zurückwerfen, aber so ist die Realität nun mal :/ Wie würde es sich verhalten wenn ich für den Februar meinen Jahresurlaub haben wollen würde, mein verleihbetrieb würde da mit Sicherheit nicht mitspielen, könnte ich den Urlaub dann auf Kosten der zeitarbeitsfirma nehmen? So hätte ich noch einen zusätzlichen bezahlten Monat und dann könnte ich ja immernoch kündigen und evtl einen aufhebungsvertrag anbringen?!

Antwort auf deine Frage hast du ja schon bekommen. Von mir nur mal noch ein anderer Hinweis. Alle Zeitarbeitsfirmen müssen einem Tarifvertrag angehören. Prüf deinen mal. Du sagtest nämlich das du 3 Jahre im gleichen Einsatzbetrieb warst. Im igz Tarif zb steht dir nach 9 Monaten im gleichen Betrieb eine Zulage zu (20 cent Pro Stunde) und das steigert sich je nach Einsatzdauer. Viele Zeitarbeitsfirmen lassen das gern unter dem Tisch fallen weil die Leiharbeiter das oftmals nicht wissen.

Hey danke für den Hinweis, habe mal im Tarifvertrag geguckt, sowas steht mir wirklich zu, zwar "nur" 20 Cent, also nicht aufbauend aber immerhin... zumindest steht es so im Tarifvertrag:

"Nach Ablauf von 9 Kalendermonaten ununterbrochener Überlassungsdauer an denselben Kundenbetrieb wird eine einsatzbezogene Zulage gezahlt. Diese einsatzbezogene Zulage beträgt für die Entgeltgruppen 1 bis 4 Euro 0,20, für die Entgeltgruppen 5 bis 9 Euro 0,35 je Stunde. Die einsatzbezogene Zulage wird erstmals nach Ablauf von 14 Kalendermonaten ununterbrochenen Bestehens des Arbeitsverhältnisses gezahlt (vgl. PN Nr. 6)."

Weißt du zufällig ob man das auch Rückwirkend geltend machen kann oder verfällt der Anspruch darauf nach einer bestimmten Zeit?

@BTler

In deinem Arbeitsvertrag müsste auch etwas über Ausschlussfristen stehen. Für die ganze Zeit wirst es nicht mehr geltend machen können aber zumindest für den Zeitraum der als Ausschlussfrist drin steht. Ich kenne das zb mit 3 Monaten. Dann würdest für die letzten 3 Monate das nachgezahlt bekommen

Das es bis Ende des Monats nicht klappt mit dem aufhören hast Du ja schon selbst herausgefunden.

Was willst Du nach der Kündigung machen? Willst Du in Deine Veränderung nicht einen neuen Arbeitsplatz einbeziehen?

Wenn Du kündigst dann wirst Du nicht Deinen Jahresurlaub bekommen. Urlaub und Vermittelung haben nix miteinander zu tun.