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Zeitarbeit

gefragt von Sun24 am 17.07.2008 um 19:49 Uhr

Darf die Zeitarbeitsfirma bei Krankheit von länger als 2 Wochen kündigen?Stand ist, dass jemand, den ich kenne, in einer Metallfirma arbeitet (dort ist er durch die Zeitarbeitsfirma eingesetzt). Nun konnte er schon 2 Wochen nicht dort arbeiten, weil sein Sehfeld eingeschränkt ist, durch einen Metallsplitter, den er dort ins Auge bekommen hat. Es kann aber nicht nachgewiesen werden, dass das Sehfeld durch den Metallsplitter eingeschränkt ist. Die Zeitarbeitsfirma hat ihn nun gekündigt aufgrund der andauernden Krankheit.

Ich freu mcih auf Eure Antworten.


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Reply


anonym
beantwortet von nettebea am 17. Juli 2008 19:52
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Auch eine Zeitarbeitsfirma muss die Kündigungszeit einhalten (meist im Arbeitsvertrag). Innerhalb 3 Wochen kann Dein Kollege Einspruch gegen die Kündigung einlegen. Sollte es sich um einen Arbeitsunfall handeln, ist eine Kündigung lt. Gesetz nicht gerechtfertigt!!!

Kommentar von Sun24 am 17. Juli 2008 19:53

Das ging ja mal schnell. Vielen lieben Dank. Ich geb das mal weiter.

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 17. Juli 2008 20:04

''Sollte es sich um einen Arbeitsunfall handeln, ist eine Kündigung lt. Gesetz nicht gerechtfertigt!''

Was meinst du konkret damit?


bitmap
beantwortet von bitmap am 17. Juli 2008 20:03
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Wie lange ist er bei dieser Zeitarbeitsfirma schon tätig (ich meine nicht beim Entleiher, sondern die Beschäftigungszeit bei der Zeitarbeitsfirma)?

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 17. Juli 2008 20:54

Schade, dass du dich auf die erstbeste Antwort verlässt. Da sie zumindest dann sinnlos ist, wenn dein Bekannter dort noch nicht länger als 6 Monate tätig ist. Denn dann besteht noch kein Kündigungsschutz. Der wird auch nicht ''hergezaubert'' durch ne Krankschreibung.

Kommentar von Sun24 am 17. Juli 2008 21:09

Ich bin nicht ganz sicher - ich glaube, so ein halbes Jahr. Ist also nicht allzulange. Ich verlasse mich nicht auf die Antwort. Ich wollte ja nur Informationen sammeln. Darum kümmern und sich rechtskräftige Auskunft holen muss er selber machen.

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 17. Juli 2008 21:31

Wie schon geschrieben

  • bis 6 Monate (oder weniger) kein Kündigungsschutz

  • mehr als 6 Monate = Kündigungsschutz


anonym
beantwortet von crazybabe am 19. Juli 2008 13:08
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Also ich habe selbst durch zeitarbeit gearbeitet und wurde auch wegen längere krankheit gekündigt und ich hatte sogar ne op des hat die aber nicht interesiert die sind schweine




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