Darf die Zeitarbeitsfirma bei Krankheit von länger als 2 Wochen kündigen?Stand ist, dass jemand, den ich kenne, in einer Metallfirma arbeitet (dort ist er durch die Zeitarbeitsfirma eingesetzt). Nun konnte er schon 2 Wochen nicht dort arbeiten, weil sein Sehfeld eingeschränkt ist, durch einen Metallsplitter, den er dort ins Auge bekommen hat. Es kann aber nicht nachgewiesen werden, dass das Sehfeld durch den Metallsplitter eingeschränkt ist. Die Zeitarbeitsfirma hat ihn nun gekündigt aufgrund der andauernden Krankheit.
Ich freu mcih auf Eure Antworten.
Auch eine Zeitarbeitsfirma muss die Kündigungszeit einhalten (meist im Arbeitsvertrag). Innerhalb 3 Wochen kann Dein Kollege Einspruch gegen die Kündigung einlegen. Sollte es sich um einen Arbeitsunfall handeln, ist eine Kündigung lt. Gesetz nicht gerechtfertigt!!!

Wie lange ist er bei dieser Zeitarbeitsfirma schon tätig (ich meine nicht beim Entleiher, sondern die Beschäftigungszeit bei der Zeitarbeitsfirma)?
bitmap am 17. Juli 2008 20:54 Schade, dass du dich auf die erstbeste Antwort verlässt. Da sie zumindest dann sinnlos ist, wenn dein Bekannter dort noch nicht länger als 6 Monate tätig ist. Denn dann besteht noch kein Kündigungsschutz. Der wird auch nicht ''hergezaubert'' durch ne Krankschreibung.
Ich bin nicht ganz sicher - ich glaube, so ein halbes Jahr. Ist also nicht allzulange. Ich verlasse mich nicht auf die Antwort. Ich wollte ja nur Informationen sammeln. Darum kümmern und sich rechtskräftige Auskunft holen muss er selber machen.
bitmap am 17. Juli 2008 21:31 Wie schon geschrieben
bis 6 Monate (oder weniger) kein Kündigungsschutz
mehr als 6 Monate = Kündigungsschutz
Also ich habe selbst durch zeitarbeit gearbeitet und wurde auch wegen längere krankheit gekündigt und ich hatte sogar ne op des hat die aber nicht interesiert die sind schweine
Das ging ja mal schnell. Vielen lieben Dank. Ich geb das mal weiter.
''Sollte es sich um einen Arbeitsunfall handeln, ist eine Kündigung lt. Gesetz nicht gerechtfertigt!''
Was meinst du konkret damit?