Wer weiß, ob man auch die zehn euro beim Arzt zrück bekommt und wenn ja wo trägt man das in der steuererklärung ein???
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Zurück bekommen ist nicht der richtige Ausdruck. Aber du kannst es ansetzten. Wird einfach eingetragen bei den "Außergewöhnlichen Belastungen".

Nein, aber Du kannst sie steuermindernd gelten machen, wenn alle Deine Arztkosten die Zumutbarkeitsklausel übersteigen.

wen du mit deinen gesamten Arztkosten über die Zumatbarkeitsklausel von 3 % Brutto drüber wegkommst , dann schon

Nicht Sonderausgaben, sondern außergewöhnliche Belastungen!! § 33 Einkommensteuergesetz, die zumutbare Belastung beträgt je nach Gesamtbetrag der Einkünfte zwischen 1 und 7% des Gesamtbetrags der Einkünfte. Es gibt eine lange Liste von außergewöhnlichen Belastungen. Dazu zählen u.a. Arzt- und Arzneimittelkosten (wenn sie verordnet wurden), Kur, Behindertenbetreuungskosten (die nicht von der Kasse bezahlt wurden), Brillen und, und, und.

Also wenn Du genügend Geld wie Fahrtkosten, evtl. ZA-Rechnungen etc. zusammenhast, da ist ein bestimmter Betrag Voraussetzung, dann kannst Du diese gleich in gesammelten WErken mit geltend machen. Wenn Du nciht auf einen bestimmten Satz kommst, dann bringt es leider nix.

Wenn Deine Sonderausgaben über 3% Deines Bruttoeinkommens reichen, dann ja

Du mußt alle Belege, auch Zuzahlungen für Medikamente,Hilfsmittel etc. vom gesamten Jahr sammeln u. kannst sie unter Sonderausgaben einsetzen.
nutzt aber nichts