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Zehn Euro beim Arzt, bekommt man die bei der Steuererklärung zurück?

gefragt von CHIPU am 28.03.2009 um 16:40 Uhr

Wer weiß, ob man auch die zehn euro beim Arzt zrück bekommt und wenn ja wo trägt man das in der steuererklärung ein???


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anonym
beantwortet von Eisbaer1 am 28. März 2009 16:41
4x
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Zurück bekommen ist nicht der richtige Ausdruck. Aber du kannst es ansetzten. Wird einfach eingetragen bei den "Außergewöhnlichen Belastungen".

Kommentar von F4a3034a2625b30d6857a5e93c1c8892smallandreas48 am 28. März 2009 16:53

nutzt aber nichts


Virginia47
beantwortet von Virginia47 am 28. März 2009 16:42
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Nein, aber Du kannst sie steuermindernd gelten machen, wenn alle Deine Arztkosten die Zumutbarkeitsklausel übersteigen.


andreas48
beantwortet von andreas48 am 28. März 2009 16:40
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wen du mit deinen gesamten Arztkosten über die Zumatbarkeitsklausel von 3 % Brutto drüber wegkommst , dann schon


Teddyle
beantwortet von Teddyle am 28. März 2009 17:35
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Nicht Sonderausgaben, sondern außergewöhnliche Belastungen!! § 33 Einkommensteuergesetz, die zumutbare Belastung beträgt je nach Gesamtbetrag der Einkünfte zwischen 1 und 7% des Gesamtbetrags der Einkünfte. Es gibt eine lange Liste von außergewöhnlichen Belastungen. Dazu zählen u.a. Arzt- und Arzneimittelkosten (wenn sie verordnet wurden), Kur, Behindertenbetreuungskosten (die nicht von der Kasse bezahlt wurden), Brillen und, und, und.


heialex
beantwortet von heialex am 28. März 2009 16:41
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Das gehört zu den Sonderausgaben.


Panikgirl
beantwortet von Panikgirl am 28. März 2009 16:41
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Also wenn Du genügend Geld wie Fahrtkosten, evtl. ZA-Rechnungen etc. zusammenhast, da ist ein bestimmter Betrag Voraussetzung, dann kannst Du diese gleich in gesammelten WErken mit geltend machen. Wenn Du nciht auf einen bestimmten Satz kommst, dann bringt es leider nix.


Praline
beantwortet von Praline am 28. März 2009 16:42
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Nein!


monja1995
beantwortet von monja1995 am 28. März 2009 16:42
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Wenn Deine Sonderausgaben über 3% Deines Bruttoeinkommens reichen, dann ja


kiramarie
beantwortet von kiramarie am 28. März 2009 16:49
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Du mußt alle Belege, auch Zuzahlungen für Medikamente,Hilfsmittel etc. vom gesamten Jahr sammeln u. kannst sie unter Sonderausgaben einsetzen.


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