takijo am 01.11.2009 um 19:52 Uhr
hallo, vorab, wir haben ein "super" :-( verhältniss zu unserem nachbarn. es geht eine lange geschichte voraus, aber ihc möchte eigentölich nur eins wissen. unsere nachbar musste ein von ihm errichteten schuppen auf unsere grenze wieder abbauen. nun hat er dort einen zaun gesetzt und wir sind der meinung das es "unsere" seite ist. also rechts. wir würden dort gerne einen sichtschutzzaun aufstellen, denn er kann so in unsere grundstück schauen und weiterhin unsere kinder anpöbeln. er hat den zaun genau auf die grenze gesetzt. danke schonmal für eure antworten

naja er hat einfach den zaun gesetzt. wir können nicht direkt davor da wir sonst auf unserem autostellplatz wären. er hat uns also den platz dafür "weggenommen" er hat mit sicherheit nichts beim ordnungsamt erfragt. einfach die lücke den der schuppen hinterlassen hat mit so einem bretterzaun geschlossen. wir möchten gerne den sichtsachutzzaun.
Wenn Du sicher gehen willst, ob Du einen Sichtschutz-Zaun direkt auf die Grundstuecksgrenze stellen darfst, oder ob Du eine gewisse Distanz wahren musst, frag doch das Ordungsamt, dann weisst Du es genau. Da gibt es ganz klare Vorschriften.

Setzt den Sichtschutz doch einfach davor, auf eurem Teil der Grundstücks.