gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ


zanhlt meine priv. haftpflicht den schaden an einem geliehenem auto

gefragt von forest1234 am 21.12.2008 um 0:01 Uhr

habe mir von meinem bekanten ein auto zum transport von einigen personen geben lassen bin dann auf grund von glätte ins schleudern gekommen und hab das auto beschädigt zahlt das meine priv. haftpflicht?


Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

Recht (34342)
Auto (22426)
Haftpflichtversicherung (627)
ähnliche Fragen
Frage beantworten


GerdaG
beantwortet von GerdaG am 21. Dezember 2008 00:03
7x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Nein


monja1995
beantwortet von monja1995 am 21. Dezember 2008 00:03
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Nein, den Schaden zahlt die Halterhaftpflicht und der Halter kann sich das Geld von Dir wieder holen

Kommentar von Simple_avatar3smalljiva87 am 21. Dezember 2008 00:04

Ist das nicht so das die nur bezahlt so lange er bei der vers. angegeben hat das auch andere das auto fahren?

Kommentar von Simple_avatar5smallMismid am 21. Dezember 2008 02:13

nein, die kfzhaftpflicht zahl, selbst wenn angegeben wurde daß nur bestimme Leute mit dem Auto fahren. Nur wird der Beitrag nachträglich rückwirkend erhöht


Vevil
beantwortet von Vevil am 21. Dezember 2008 00:04
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Das hängt von den genau festgelegten Leistungen deiner Versicherung ab im Allgemeinen haben die eine 24h Servicnummer wo du sowas erfragen kannst!

Kommentar von Simple_avatar5smallMismid am 21. Dezember 2008 02:15

ne, davon hängt es nicht ab. Eine private Haftplficht zahlt niemals Schäden die man mit einem Kfz macht


Ermittler
beantwortet von Ermittler am 21. Dezember 2008 00:05
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Nein. Die KFZ-Haftpflicht deckt den Schaden den Du mit dem Auto bei anderen angerichtet hast. Die Vollkaskoversicherung des Fahrzeugs könnte je nach Vertrag für Schäden am Auto zuständig sein.


Smash
beantwortet von Smash am 21. Dezember 2008 00:07
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Dem Versicherungsvertrag liegen die Allgemeinen Bedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB) zugrunde. In § 4 Abs. 6 a) ist geregelt:

“Falls im Versicherungsschein oder seinen Nachträgen nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, bezieht sich der Versicherungsschutz nicht auf Haftpflichtansprüche wegen Schäden an fremden Sachen, die der Versicherungsnehmer gemietet, gepachtet, geliehen oder durch verbotene Eigenmacht erlangt hat, oder die Gegenstand eines besonderen Verwahrungsvertrages sind.”

Oder einfacher ausgedrückt: Nein.

Kommentar von Simple_avatar4smallErmittler am 21. Dezember 2008 00:13

Am Thema vorbei. Das hat mit dieser Situation NICHTS zu tun.

KFZ-Sachen werden von den AHB an anderer Stelle ausgeschlossen.

Kommentar von 0ac83aa6d84ea2de88d4eebf22364d12smallSmash am 21. Dezember 2008 00:17

Immer langsam: Meine Antwort bezog sich auf die private Haftpflichtversicherung des Fragestellers.

Und mein Beitrag ist richtig.

Kommentar von 0ac83aa6d84ea2de88d4eebf22364d12smallSmash am 21. Dezember 2008 00:21

Kann sein, daß Du auch recht hast. Mein Text kommt aus einem Urteil, wo sich jemand ein KFZ ausgeliehen hatte und damit gegen einen Laternenpfahl gefahren war. Das hat das Gericht das so in der Begründung geschrieben.


mat55
beantwortet von mat55 am 21. Dezember 2008 00:18
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

keine chance...


mat55
beantwortet von mat55 am 21. Dezember 2008 00:18
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

nein


Mismid
beantwortet von Mismid am 21. Dezember 2008 02:18
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Schäden die du mit dem Auto verursacht hast, zahlt die kfzhaftplicht des Halters. Schaden am Fahrzeug zahlt eine Vollkasko des Halters oder du selbst. Ein private Haftplicht zahlt in keinem Fall bei einem Unfall bei Führen eines kfz.


Eddy21
beantwortet von Eddy21 am 21. Dezember 2008 09:13
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Erste Frage : war die geschädigte Sache oder Gegenstand geliehen oder gepachtet ! Nein nicht bei Dir versichert !


anonym
beantwortet von forest1234 am 22. Dezember 2008 12:51
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

ich hab mir den schlüssel des audia von meinem cheff genommen ohne das er es mit bekommen hat und hab ihn dann vor ne mauer gesetzt... jetzt weiß ich nicht wer haftet denn ich hatte keine erlaubnis das auto zu fahren und ich kann mir den schaden nicht leisten....

Kommentar von CraftyKrauts am 22. Dezember 2008 14:06

Unter diesen Umständen hat sich die Ursprungsfrage in der Sache geklärt. Dafür kommt die Privathaftpflicht nicht auf, da durch verbotene Eigenmacht in Besitz genommen und zudem Kfz-Betriebsschaden. Je nach Inhalt der AHB (§ 4) finden sich dort die entsprechenden Ausschlußtatbestände. Arbeitsrechtlich gleichfalls sehr unglückliche Ausgangssituation. Im Zuge einer kreativen Schadenregulierung kann der Kfz-Schaden bei Außerachtlassung der fahrerischen Details ggf. über die Vollkasko-Versicherung abgewickelt werden. Dies ist aber nur im Einvernehmen mit deinem Arbeitgeber möglich. Und dürfte gutmütigerseite wohl nur unter Übernahme des Rückstufungsschadens durch dich denkbar sein. Verpflichtet ist er hierzu aber nicht. Einen gültigen Führerschein hattest du aber?


szuki
beantwortet von szuki am 5. Januar 2009 22:29
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

da hast du aber ein Scheiß an der Backe.Wenn du Pech hast kannste och noch die Kündigung bekommen,da es entwendung von Firmeneigentums war.Den Unfall kannste selbst bezahlen.Tust mir irgendwie Leid.


Frage beantworten

Verwandte Fragen

Verwandte Fragen

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.