Zaht eine Rechtschutzversicherung auch, wenn man Jemanden anderen verklagen möchte?

8 Antworten

@Kaddl10,

solch eine Klausel wird bei der Rechtsschutzversicherung nicht benötigt.

Außerdem kommt es auch darauf an, aus welchem Grund du einen anderen verklagen willst und ob du dies dann auch rechtsschutzmäßig abgedeckt hast.

Dein Rechtsschutzversicherer hat natürlich auch noch die Möglichkeit, wenn keine Erfolgsaussichten bestehen, die Leistung abzulehnen.

Am sinnvollsten wäre es, dich von einem Versicherungsexperten für Rechtsschutzversicherung beraten zu lassen. Außerdem kannst du dir ja mal die Rechtsschutzbedingungen aushändigen lassen und selbst nachlesen.

Genau darum geht es ja bei einer Rechtsschutzversicherung. Ggf. Werden die Erfolgsaussichten geprüft und natürlich muss die entsprechende Rechtsschutzsparte (beispielsweise Vertragsrechtsschutz, Verkehrsrechtsschutz) versichert sein.
Lass dich am besten mal von einem Versicherungsmakler beraten, es gibt sehr viele Tarife mit ganz unterschiedlich Leistungen.
Ganz wichtig: Die meisten Rechtsschutzversicherungen haben eine Wartezeit von 3 Monaten. Außerdem zahlt KEIN Rechtsschutzversicherer für Fälle, die vor Vertragsabschluss schon abzusehen waren/eingetreten sind.

Das hängt ganz davon ab was für einen Vertrag du hast und ob sie das entsprechende Risiko auch abdeckt. Bei allen „normalen“ Verträgen sollte das mit drin sein. Am besten du fragst einen Vertreter.

Eine derartige Klausel gibt es nicht, muss es auch nicht geben.

Jede Rechtsschutzversicherung tut das prinzipiell, ggf. werden die Erfolgsaussichten Deiner Klage geprüft. Aber auch da gibt es Regelungen in den Bedingungen wie zu verfahren ist wenn die Einschätzung Deines Anwaltes und die der Versicherung nicht deckungsgleich sind.

Dafür sind Rechtsschutzversicherungen da, um dich vor den hohen Kosten für Anwälte und Gericht zu schützen.

Voraussetzung ist allerdings, dass das auch versichert ist, worüber es einen Streit gibt.

Wenn du nur eine Verkehrsrechtversicherung hast und du möchtest jemanden privat verklagen weil der dich beleidigt hat, wird das die Versicherung nicht übernehmen.

Oder es gibt Mietstreitigkeiten, dann sind solche Fälle nur dann abgesichert, wenn ein Abschluss über Mietrecht vorliegt.

Am besten mit einem Berater der RV das besprechen, was man absichern möchte.

Verkehrsrechtschutz, Privatrechtschutz wären da vorteilhaft.

Man kann vieles versichern lassen, was freilich auch entsprechend Geld kostet.