Hallo, Ich beziehe nur Hartz4, und da im Oberkiefer 2 Brücken raus müssen, da die Pfeilerzähne nicht mehr ok sind und noch ein paar andere Sachen, brauche ich neuen Zahnersatz. Was zahlt die Kasse oder das Amt in so einem Fall?

Das Amt bezahlt garnix dazu, weil es sie nix angeht!
Wenn Du beim Zahnarzt einen Heil- und Kostenplan machen läßt, dann sag ihm gleich, daß Du keinesfalls eine Zuzahlung leisten kannst!
Dann rechnet er schon mal viel billiger, da er damit rechnen muß, daß die Krankenkasse den Heil- und Kostenplan nicht voll anerkennt.
Nun stellst Du bei der Krankenkasse einen Antrag auf die Härtefallregelung (das kannst Du telefonisch machen), die schicken Dir dann einen Antrag zu. Diesen Antrag füllst Du aus, legst die geforderten Unterlagen bei und sendest ihn zusammen mit dem Heil- und Kostenplan an die Krankenkasse zurück.
Nach kurzer Zeit bekommst Du den Heil- und Kostenplan zurück, mit dem Vermerk, wieviel die Krankenkasse bereit ist zu zahlen. Mit diesem Kostenplan gehst Du nun zum Zahnarzt und sagst ihm, er soll die Sache machen, aber mehr wie von der Krankenkasse genehmigt, bekommt er nicht!
Du wirst sehen, der macht das, ohne daß Du auch nur einen Cent dazu bezahlen mußt!
Im Ernstfall zahlen die alles, aber nur die günstigste Varriante.

Wenn du zu den so genannten Härtefällen gehörst, dann zahlt die Kasse alles.
kikkerl am 19. August 2009 17:44 nein, da liegst du falsch.
denke ich auch
teardrop1109 am 19. August 2009 17:45 In meiner Familie war es so. Diejenige war Hartz IV-Empfängerin und bekam den Zahnersatz komplett bezahlt. Allerdings waren da keine besonderen Materialien oder so von Nöten.

Ich meine das die Kosten voll übernommen werden! Frag mal beim Zahnarzt! Ist glaube ich der sogenannte "Härtefall!" Werden aber nur Regelbehandlungen übernommen!

die KK übernimmt alles, Härtefall.1 Woche Bearbeitungszeit, allerdings keinen Schnickschnack.Verblendung(Zahnfarbe) nur für Schneidezähne. Das mehr dann selber.

Ich glaub du musst das selber zahlen, mein bruder musste des auch selber zahlen als er einen fahrrad Unfall hatte. Und er hatte da auch keine Arbeit. Was ich aber nicht weis ob er da Arbeitslos gemeldet war.

das hängt von deinem härtefall ab aber auch vom material dass dein zahnarzt benützt. nicht alle materialien sind im rahmen der krankenkasse enthalten. meine mutter musste trotz hartz4 noch 400 euro dazu bezahlen, da sie irgendein material nicht vertragen konnte.
Du bekommst den dopplten Satz den die Kasse sonst zahlt.

Ich bekam letztes Jahr eine Krone, war aufgrund von Krankheit auch im Hartz IV und bekam diese umsonst. Allerdings die minimale Regelleistung, also silber. Kommt immer darauf an ob man die Basisbehandlung wünscht oder etwas mehr "Luxus". Ansonsten übernimmt die Krankenkasse 100 %. Und ich war nicht mal so wirklich regelmäßig beim Zahnarzt.
Zahnersatz muß vom Regelsatz bezahlt werden. Einen Teil trägt die Krankenkasse, den anderen Teil mußt du selber bezahlen.
btbissy01 am 20. August 2009 11:25 Sorry, das ist nicht ganz richtig. Es gibt die Härtefall-Regelung. Genaues darüber sagt dir deine Krankenkasse. In groben Zügen sieht das so aus: Die Grundversorgung mit Zahnersatz wird bezahlt, aber nur die günstigste Variante. LG btbissy
Als Hartz IV Empfänger wird es Dir bezahlt, aber eben nur die günstigste Variante.
kikkerl am 19. August 2009 17:49 eben...

Fakt ist wenn nicht mehr als 4 fehlende Zähne sind und keine Freiendsituation vorhanden ist ( heisst das 8er,7er fehlen ) wird in der Regelversorgung folgendes übernommen Brücken in NEM ( Nichtedelmetall ) von 15-25 vestibúlär verblendet und 16-18 und 26-28 Gusskronen ( Silberkronen ). Lasse Dir einen HKP vom Zahnarzt machen nehme diesen und den Beleg von Hartz 4 und beantrage bei der Krankenkasse Härtefallantrag und schaue wenn Du den HKP bekommst das dort Härtefall angekreuzt ist. Aber ein Recht hat die Krankenkasse einen Gutachter einzuschalten. Ach ja es müssen vorher alle kons. und chir. Massnahmen vom ZA abgeschlossen sein. Noch Fragen gerne her damit.
Hallo, die Krankenkasse übernimmt die normale Versorgung. Hier kann es möglich sein, daß die doppelte Leistung gezahlt wird, aber nur dann, wenn Du dort als Härtefall eingestuft wirst. Das Amt an sich hat damit nichts zu tun. Frage bitte bei Deiner Kasse einmal nach und schildere dort Deine Situation. Die können dann auch genau sagen, welche Leistung übernommen wird. Nur solltest Du den Heil- und Kostenplan schon vorlegen können. Dann ist es für die Kasse einfacher, Dir eine richtige Entscheidung mitzuteilen. Gruß flocke12
Wenn du ein sog. Härtefall bist, zahlt die Kasse alles.
Wenn nicht, such dir einen Zahnarzt über www.firstdent.de, da zahlst du auch dann nichts dazu, wenn die Krankenkasse nicht alles übernimmt !
Für o. a. Fall sieht es das Amt als reines Privatvergnügen an und zahlt folglich nichts dazu. Weitergehende Leistungen werden nur für Erstausstattungen/ mehrtägige Klassenfahrten gewährt - das war es! Dentale Notwendigkeiten sind hier irrelevant. Verfügen Sie über eine sog. 'Zuzahlungsbefreiung' der Krankenkasse? Dann zahlen Sie nur (i. d. R.) 2% des letzten Bruttoverdienstes dazu. Wenn nicht, sind sämtliche Kosten allein durch Sie und ggf. durch Ihre Angehörigen zu begleichen.
in härtefällen bezahlt amt oder kasse voll! sonst kann st du ja mal hier klicken da wird die in finanziellen sachen geholfen! http://www.zahnbehandlung-finanzierungshilfe.testsieger-bon-kredit.de/