Wenn ich richtig informiert bin, zahlen die gesetzlichen Krankenkassen beim Zahnersatz 50% dazu. Gilt das für den tatsächlichen Rechnungsbetrag (egal wie hoch der ist), oder gibt es eine Obergrenze?
Im Idealfall bekommst du sogar 65% der Kosten gezahlt - Voraussetzung ist aber, daß du regelmäßige Zahnarztbesuche nachweisen kannst. Die 50 oder 65% bekommst du aber nicht auf den Rechnungsbetrag, sondern nur bis zu einer Obergrenze.Eine Krone darf beispielsweise maximal 230 Euro kosten. Den Rest musst du leider wohl oder übel aus eigener Tasche zahlen...
Entscheidend ist die Frage, wie teuer das Labor ist. Und ob dein Zahnarzt bereit ist zu "verhandeln". Irre Preisunterschiede gibt es. Guck mal hier: www.prodentum.de

Ja. Dieser richtet sich nach der Regelversorgung, welche in deinem persönlichen Fall zutreffend wäre. Ein ganz geringer Ab- oder Zuschlag käme in Frage abhängig von der Regelmäßigkeit deiner Vorsorgeuntersuchungen. Die Höhe der Zuschläge kann dein Zahnarzt, seine Abrechnungsfachfrau anhand deiner Daten, deines Zahnstatus ermittteln. Über den Zuschlag entscheidet in letzter Instanz deine Krankenkasse.
HI,
die Krankenkassen haben Höchstsätze, die sie für bestimmt Diagnosen bezahlen..... ob du das maximale bekommst hängt davon ab wie du deine Vorsorge gestaltet hast....
Es gibt für alle medizinisch notwendigen Leistungen Festgeldzuschüsse. Diese sind im Sozialgesetzbuch festgehalten und dieses ist für alle gesetzlichen Krankenkassen bindend. Bei Nachweis der regelmäßigen Vorsorgeuntersuchungen fallen diese im Bereich des Zahnersatzes höher aus. Im Bereich der privaten Vollversicherung wird die Höhe der Leistung bei Vertragsschluss im jeweiligen Tarif vereinbart. Im allgemeinen wird dort der tatsächliche Rechnungsbetrag als Basis herangezogen. Bei privaten Zusatzversicherungen für den Zahnersatz gilt das gleiche. Das Kleingedruckte ist jedoch genauestens zu lesen, da teilweise nur die gesetzliche Leistung akzeptiert und nur bis zu dessen Höchstbetrag aufgestockt wird.

Es gibt keine prozentuale Regelung auf die Zahnersatzkosten, sondern die sog. Festzuschüsse. Die Zuschüsse sind befundabhängig und decken ca. 40 - 50 % der zu erwartenden Kosten ab. Bei der Härtefallregelung kann der doppeklte Festzuschuss gezahlt werden, das wäre dann die Obergrenze der Leistung. Mehr Info findest Du hier: http://www.uko-dent.de

Lies Dich da mal schlau, da kannst Du jede Menge Geld sparen: http://www.zahnersatzsparen.de/
Hallo, habe gerade aktuell dieses Problem. Da finanziell schlecht gestellt, bekam ich (Härtefall) den Höchstsatz erstattet. Es gibt Zahnärzte, die mit Billig-material einen Zahnersatz in Höhe des Kassenzuschusses bezahlen. Leider bekommt man dann leider nur minderwertigen Zahnersatz. Ein vernünftiget Zahnersatz ist leider auch mit einer "vernünftigen" Zuzahlung verbunden.Mein Zahnarzt ließ das Material (?) aus China kommen. Aber zuzahlen muss ich trotzdem; nur zwei Drittel weniger als vorher veranschlagt. LG Saphira

Es wird heute mit einem Festzuschuß abgrechnet bei der KK. Das höchste sind 30%.Früher mal 65%.HKP einreichen und gucken was übernommen wird.Bonusheft nicht vergessen:-)

Also meine gesetzliche Kasse zahlt Plastikfüllungen in den vorderen 8 Zähnen (jeweils oben und unten) die Plastikfüllung und weiter hinten nur Amalganfüllungen. Wenn ich davon abweichend etwas anderes haben möchte muss ich drauf zahlen... wie hoch hängt aber von der jeweiligen Kasse und der Größe der Füllung ab. Mit 50% wärst du schon gut dabei!

FRAGE DOCH BEI DER KRANKENKASSE NACH.
ghostwriter am 28. September 2008 22:38 Warum schreist du so?:-)
hey,. kommt ganz drau an wie du dein bonusheft geführt hast! du kannst dann aber mit deinem arzt raten vereinbaren! oder du lässt dir hier finanziell helfen ist auch sehr gut! http://www.zahnbehandlung-finanzierungshilfe.testsieger-bon-kredit.de/