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Zahnersatz - gibt er bei gesetzlichen Krankenkassen eine Obergrenze bei der Zuzahlung?

gefragt von moorhuhn54 am 28.09.2008 um 22:34 Uhr

Wenn ich richtig informiert bin, zahlen die gesetzlichen Krankenkassen beim Zahnersatz 50% dazu. Gilt das für den tatsächlichen Rechnungsbetrag (egal wie hoch der ist), oder gibt es eine Obergrenze?

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anonym
beantwortet von rolf56 am 28. September 2008 22:40
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Im Idealfall bekommst du sogar 65% der Kosten gezahlt - Voraussetzung ist aber, daß du regelmäßige Zahnarztbesuche nachweisen kannst. Die 50 oder 65% bekommst du aber nicht auf den Rechnungsbetrag, sondern nur bis zu einer Obergrenze.Eine Krone darf beispielsweise maximal 230 Euro kosten. Den Rest musst du leider wohl oder übel aus eigener Tasche zahlen...

Kommentar von guteUte am 26. Oktober 2009 12:32

hey,. kommt ganz drau an wie du dein bonusheft geführt hast! du kannst dann aber mit deinem arzt raten vereinbaren! oder du lässt dir hier finanziell helfen ist auch sehr gut! http://www.zahnbehandlung-finanzierungshilfe.testsieger-bon-kredit.de/


anonym
beantwortet von johanngeh am 7. Dezember 2008 12:00
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Entscheidend ist die Frage, wie teuer das Labor ist. Und ob dein Zahnarzt bereit ist zu "verhandeln". Irre Preisunterschiede gibt es. Guck mal hier: www.prodentum.de


Noergelix
beantwortet von Noergelix am 30. September 2008 09:55
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Ja. Dieser richtet sich nach der Regelversorgung, welche in deinem persönlichen Fall zutreffend wäre. Ein ganz geringer Ab- oder Zuschlag käme in Frage abhängig von der Regelmäßigkeit deiner Vorsorgeuntersuchungen. Die Höhe der Zuschläge kann dein Zahnarzt, seine Abrechnungsfachfrau anhand deiner Daten, deines Zahnstatus ermittteln. Über den Zuschlag entscheidet in letzter Instanz deine Krankenkasse.


anonym
beantwortet von Desodo am 29. September 2008 12:29
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HI,

die Krankenkassen haben Höchstsätze, die sie für bestimmt Diagnosen bezahlen..... ob du das maximale bekommst hängt davon ab wie du deine Vorsorge gestaltet hast....


optimist
beantwortet von optimist am 29. September 2008 08:45
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Es gibt für alle medizinisch notwendigen Leistungen Festgeldzuschüsse. Diese sind im Sozialgesetzbuch festgehalten und dieses ist für alle gesetzlichen Krankenkassen bindend. Bei Nachweis der regelmäßigen Vorsorgeuntersuchungen fallen diese im Bereich des Zahnersatzes höher aus. Im Bereich der privaten Vollversicherung wird die Höhe der Leistung bei Vertragsschluss im jeweiligen Tarif vereinbart. Im allgemeinen wird dort der tatsächliche Rechnungsbetrag als Basis herangezogen. Bei privaten Zusatzversicherungen für den Zahnersatz gilt das gleiche. Das Kleingedruckte ist jedoch genauestens zu lesen, da teilweise nur die gesetzliche Leistung akzeptiert und nur bis zu dessen Höchstbetrag aufgestockt wird.

Kommentar von KnowHow am 8. Februar 2009 14:15

Fast richtig...bitte noch an das Leistungsverzeichnis denken, das Vertragsbestandteil eines Tarifes sein kann.

Kommentar von Simple_avatar5smalloptimist am 8. Februar 2009 14:55

Vollkommen richtig. Das Leistungsverzeichnis ist immer Bestandteil des Vertrages.


incisivus
beantwortet von incisivus am 29. September 2008 07:56
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Es gibt keine prozentuale Regelung auf die Zahnersatzkosten, sondern die sog. Festzuschüsse. Die Zuschüsse sind befundabhängig und decken ca. 40 - 50 % der zu erwartenden Kosten ab. Bei der Härtefallregelung kann der doppeklte Festzuschuss gezahlt werden, das wäre dann die Obergrenze der Leistung. Mehr Info findest Du hier: http://www.uko-dent.de


Wolfi0410
beantwortet von Wolfi0410 am 28. September 2008 23:51
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Lies Dich da mal schlau, da kannst Du jede Menge Geld sparen: http://www.zahnersatzsparen.de/


Saphira112
beantwortet von Saphira112 am 28. September 2008 23:00
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Hallo, habe gerade aktuell dieses Problem. Da finanziell schlecht gestellt, bekam ich (Härtefall) den Höchstsatz erstattet. Es gibt Zahnärzte, die mit Billig-material einen Zahnersatz in Höhe des Kassenzuschusses bezahlen. Leider bekommt man dann leider nur minderwertigen Zahnersatz. Ein vernünftiget Zahnersatz ist leider auch mit einer "vernünftigen" Zuzahlung verbunden.Mein Zahnarzt ließ das Material (?) aus China kommen. Aber zuzahlen muss ich trotzdem; nur zwei Drittel weniger als vorher veranschlagt. LG Saphira


Anakonda29
beantwortet von Anakonda29 am 28. September 2008 22:49
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Es wird heute mit einem Festzuschuß abgrechnet bei der KK. Das höchste sind 30%.Früher mal 65%.HKP einreichen und gucken was übernommen wird.Bonusheft nicht vergessen:-)


OliHeidrich
beantwortet von OliHeidrich am 28. September 2008 22:40
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Also meine gesetzliche Kasse zahlt Plastikfüllungen in den vorderen 8 Zähnen (jeweils oben und unten) die Plastikfüllung und weiter hinten nur Amalganfüllungen. Wenn ich davon abweichend etwas anderes haben möchte muss ich drauf zahlen... wie hoch hängt aber von der jeweiligen Kasse und der Größe der Füllung ab. Mit 50% wärst du schon gut dabei!


hapebue
beantwortet von hapebue am 28. September 2008 22:36
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FRAGE DOCH BEI DER KRANKENKASSE NACH.

Kommentar von 2dc2eb05e9572248e799d07e41b51ec6smallghostwriter am 28. September 2008 22:38

Warum schreist du so?:-)


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