Ursprünglich wollte ich mit meinem Freund eine Wohnung zum 1. Oktober beziehen. Wir haben zugesagt, den Schlüssel bekommen und wollten schon im August den Vertrag unterschreiben. Der Vermieter meinte, er sei nicht so schnell - deshalb wurde kein Vertrag unterschrieben. Jetzt habe ich mich von meinem Freund getrennt, die Wohnung absagen müssen und den Schlüssel wieder zurückgegeben. Nun fordert der Vermieter (er hat zum 1. Dezember neue Mieter gefunden) zwei Monatsmieten von mir, da die Wohnung ja erstmal zwei Monate leersteht. Muss ich zahlen?

Moralisch gesehen müsst Ihr die 2 Mieten zahlen denn es ist ein stillschweigender Vertrag mündlich und durch Übergabe des Schlüssels entstanden. Rechtlich gesehen wird es für den Vermieter schwer zu beweisen, dass dieser mündliche Vertrag geschlossen wurde. Ich glaube nicht, dass der Vermieter die Miete einklagen würde, da er ja erstmal die Kosten vorstrecken muss. Und für 2 Monatsmieten lohnt sich nicht wirklich.

ich würde nicht zahlen, er hat ja nichts in der hand wenn ihr nichts unterschrieben habt.
EfaStein am 11. September 2008 19:02 Genau. Sehe ich auch so.
DerTroll am 11. September 2008 19:03 er kann es zwar nicht nachweisen, aber er wäre im Recht.
domchef am 11. September 2008 19:16 du hast eine verkorkste moral, aber bei diesem nick wundert mich das nicht! ich frag mich nur, wer dafuer einen DH gegeben hat???
Sehr hilfreich, danke. Finanziell gesehen ist mir die Moral echt wurscht.
Da wirst Du zahlen müssen, denn er hätte die WhG ja andersweitig vermieten können.

Im Zweifel müsste der Vermieter beweisen, dass ein Vertrag entstanden ist. Wenn noch keine Miete bezahlt wurde und er keine Zeugen hat kann er das kaum. Und in welcher Höhe will er Miete einfordern, wenn es nichts Schriftliches gibt!? Ihr habt zwar den Schlüssel bekommen, aber das könnte auch zum "Probewohnen" erfolgt sein. Einen Mietvertrag hätte der Vermieter im Schreibwarenladen kaufen können. Das braucht kaum Zeit. Insoweit hat er wahrscheinlich Pech gehabt.
Ja, er hat dir ja schon "in treu und glauben" die Schlüssel gegeben und damit hast du schon die Wohnung "in Besitz" genommen - sei froh, dass er nur die zwei Monatsmieten verlangt!
Richtig! DH
Kommt auf die Beweislage an...
DH
DH war für Troll, nicht für ungererbad
ist schon klar, man kann kommentaren kein dh geben (die Funktion gibt es hier noch nicht) Und ansonsten wäre es ja unter seiner Kommenatar eingerückt zu lesen.