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Zahlungsverpflichtung, obwohl der Mietvetrag nicht unterschrieben wurde?

gefragt von DreckspatzDreckspatz am 11.09.2008 um 18:59 Uhr

Ursprünglich wollte ich mit meinem Freund eine Wohnung zum 1. Oktober beziehen. Wir haben zugesagt, den Schlüssel bekommen und wollten schon im August den Vertrag unterschreiben. Der Vermieter meinte, er sei nicht so schnell - deshalb wurde kein Vertrag unterschrieben. Jetzt habe ich mich von meinem Freund getrennt, die Wohnung absagen müssen und den Schlüssel wieder zurückgegeben. Nun fordert der Vermieter (er hat zum 1. Dezember neue Mieter gefunden) zwei Monatsmieten von mir, da die Wohnung ja erstmal zwei Monate leersteht. Muss ich zahlen?

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Recht x 35.340 Miete x 3.319 Verträge x 215

DerTroll
beantwortet von DerTroll am 11. September 2008 19:03
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auch ein mündlicher Vertrag ist bindend

Kommentar von Simple_avatar2smallTine81 am 11. September 2008 19:21

Richtig! DH

Kommentar von 517dfdf405b70c95889a7289d024deb9smallungererbad am 11. September 2008 19:47

Kommt auf die Beweislage an...

Kommentar von Simple_avatar10smallFotografin am 11. September 2008 20:22

DH

Kommentar von Simple_avatar10smallFotografin am 11. September 2008 20:23

DH war für Troll, nicht für ungererbad

Kommentar von 8f8fce5153a07c2a63f86b38ea633039smallDerTroll am 11. September 2008 20:25

ist schon klar, man kann kommentaren kein dh geben (die Funktion gibt es hier noch nicht) Und ansonsten wäre es ja unter seiner Kommenatar eingerückt zu lesen.


jbinfo
beantwortet von jbinfo am 11. September 2008 19:07
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Moralisch gesehen müsst Ihr die 2 Mieten zahlen denn es ist ein stillschweigender Vertrag mündlich und durch Übergabe des Schlüssels entstanden. Rechtlich gesehen wird es für den Vermieter schwer zu beweisen, dass dieser mündliche Vertrag geschlossen wurde. Ich glaube nicht, dass der Vermieter die Miete einklagen würde, da er ja erstmal die Kosten vorstrecken muss. Und für 2 Monatsmieten lohnt sich nicht wirklich.


Geisterfahrer
beantwortet von Geisterfahrer am 11. September 2008 19:01
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ich würde nicht zahlen, er hat ja nichts in der hand wenn ihr nichts unterschrieben habt.

Kommentar von 9a58aff79c704a9739eeacba85538b1bsmallEfaStein am 11. September 2008 19:02

Genau. Sehe ich auch so.

Kommentar von 8f8fce5153a07c2a63f86b38ea633039smallDerTroll am 11. September 2008 19:03

er kann es zwar nicht nachweisen, aber er wäre im Recht.

Kommentar von 364ebba86f99dbbcb01a4f28fa997d4dsmalldomchef am 11. September 2008 19:16

du hast eine verkorkste moral, aber bei diesem nick wundert mich das nicht! ich frag mich nur, wer dafuer einen DH gegeben hat???

Kommentar von Simple_avatar2smallDreckspatz am 11. September 2008 19:33

Sehr hilfreich, danke. Finanziell gesehen ist mir die Moral echt wurscht.


bgd24
beantwortet von bgd24 am 11. September 2008 19:10
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Da wirst Du zahlen müssen, denn er hätte die WhG ja andersweitig vermieten können.


dock69
beantwortet von dock69 am 11. September 2008 19:07
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Im Zweifel müsste der Vermieter beweisen, dass ein Vertrag entstanden ist. Wenn noch keine Miete bezahlt wurde und er keine Zeugen hat kann er das kaum. Und in welcher Höhe will er Miete einfordern, wenn es nichts Schriftliches gibt!? Ihr habt zwar den Schlüssel bekommen, aber das könnte auch zum "Probewohnen" erfolgt sein. Einen Mietvertrag hätte der Vermieter im Schreibwarenladen kaufen können. Das braucht kaum Zeit. Insoweit hat er wahrscheinlich Pech gehabt.


anonym
beantwortet von hochglanz am 11. September 2008 19:05
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Ja, er hat dir ja schon "in treu und glauben" die Schlüssel gegeben und damit hast du schon die Wohnung "in Besitz" genommen - sei froh, dass er nur die zwei Monatsmieten verlangt!


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