Lemasque am 07.07.2009 um 14:04 Uhr
Wenn ich mit der Bank einen Zinsswap auf den 6-Monats EURIBOR abschließe und ich fix-payer bin, wann sind die Zahlungsströme? Ich bekomme von der Bank ja halbjährlich den variablen Zins und zahle ja den fixen Zins. Die Frage ist nun aber, ob ich den fixen Zins nur einmal im Jahr bezahle oder ob ich den fixen Zins an den gleichen Zeiten wie den variablen Zins bezahle (dann aber eben nur die hälfte)? Oder kann das mit der Bank vereinbart werden? Kennt sich da jemand aus???

Das Zinsswapgeschäft ist deshalb so interessant, dass vertraglich vieles vereinbart werden kann. Daher auch die verschiedenen Urteile gegen Dt. Bank und Kommune/Firmen. Je nach dem, wie es vereinbart wurde, konnte ein Prozess gewonnen oder verloren werden. Problematik ist, wenn die Bank beim Negativszenario ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt bekommt. Fällt zwar unter Vertragsfreiheit, übervorteilt jedoch nach den meisten (allen?) Urteilen die "Anleger".

Brausepaul hat recht. Bei Zinsswapgeschäften kann so gut wie alles ausgehandelt werden. Angefangen vom Volumen bis hin zu Zinskonventionen usw. Da kannst du auch entscheiden wie häufig du den fixen Swapsatz als fix-payer zahlen möchtest.