Ich war im März 2007 in London arbeiten und hab nen Mietwagen gehabt. Ohne vorher über eine City Maut aufgeklährt zu werden , bin ich dort unterwegs gewesen. Nun schrieb mich die Mietwagenfirma an und verlangt die zahlung innerhalb 14 Tagen. Meine Fragen: Muß ich das Zahlen?---Muß meine Firma Zahlen?--- Ist das nicht Verjährt?--- Was ist wenn ich nicht Zahle? --- Können die mich in BRD zur Kasse bitten?--- bitte um Rat....und danke für eure antworten!!!!! Gruß Memson
Du lebst in der EU, Klar mußt du zahlen oder dein Arbeitgeber, wenn die den Wagen gemietet hatten und du nur der Fahrer warst.
Rechnungen verjähren nach 3 Jahren. Natürlich muß man sich über eventuelle Mautsrecken selbst informieren. Mich wundert aber, daß die jetzt erst damit auf dich zukommen

Auf die Citymaut wird u.a. in den Mietbedingungen hingewiesen.
Sixt UK kann den Betrag noch einfordern.
ja, man muss bezahlen - sixt gibt deine anschrift an und ab 100£ werden sie das auch eintreiben. dass man maut zahlen muss steht wirklich ueberall, das kann man nicht uebersehen! wenn du nicht zahlst wird es teurer und auch gespeichert, wenn du noch mal nach england kommst koennen sie es immer noch kassieren oder du bekommst probleme bei den verleihstationen fuer mietautos!

In D einfordern können die den Betrag nicht. Aber Sixt wird ganz sicher angeben, wer den Wagen gefahren hat. Und dann bekommst du Probleme, wenn du das nächste mal einreist. Das verjährt übrigens nicht nach 3 Jahren..
soedergren am 30. Juli 2009 09:06 Doch, können sie - in diesem Fall. Ob sie's tun, steht auf einem anderen Blatt.
Aber: die Londoner Stadtverwaltung hat die Rechnung (Strafgebühr) an Sixt UK geschickt und diese stellt nun die Rechnung an den Mieter. Und ganz selbstverständlich kann Sixt UK sollte Rechnungen auch einfordern.

Was war doch auch bei uns gross in der Presse und es stehen jede Menge Schilder in London rum.
ja, Du solltest (musst) bezahlen.