Zahlungen und Wohneigentum bei Insolvenz

gefragt von sternentor am 29.05.2009 um 8:39 Uhr

Ich habe von meinem Anwalt die Nachricht bekommen das ich in Insolvenz gehen muß-die außergerichtlichen Einigungsversuche sind fehlgeschlagen. 1, Wie werden Zahlungen gehandhabt, die so jährlich kommen können? 13.Gehalt, Steuerrückerstattungen, Bonuszahlungen? Die Pfändungstabelle für Lohnzahlungen ist mir bekannt.Aber was wird mit den vorher genannten Zahlungen?Werden diese zu 100% mir entzogen oder nur anteilmäßig?Wenn ja-halbe-halbe?Wer kennt sich da aus? 2, ich habe einen Eigentumswohnung welche ich noch einige Jahre abzahle. Die Wohnung soll ich nun nicht mehr auf meinen Sohn überschreiben lassen,da der Iso-Verwalter dieses wieder rückgängig machen könnte/würde.Nun meine Frage:Wenn die Wohnung mit in die Insolvenzmasse aufgenommen wird und es zu einer Zwangsvollstreckung kommen würde-stimmt es das mir zuerst die Wohnung für 3 Wochen angeboten wird damit ich die Möglichkeit eines Käufers(Sohn) finden kann? Und dann evtl. zu einem viel geringeren Kaufpreis? (sanierter Plattenbau) ramona

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firstguardian
beantwortet von firstguardian am 29. Mai 2009 09:07
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Die Sorgen wegen der Wohnung sind unbegründet. Hier sitzt der böse Feind ganz woanders! Bekommt die Gläubigerbank, welche im Grundbuch eingetragen ist, nicht mehr die mtl. Raten in voller Höhe oder sie erfährt schon nur von der Privatinsolvenz, hat sie vorsorglich im Kleingedruckten aufgeführt, dass eine Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Darlehensnehmers zur sofortigen Kündigung des Kreditvertrages führt; das wird geschehen! Dann besinnt sich die Bank auf die Grundschuld und läßt die Wohnung zwangsversteigern. Aus dem Erlös bedient die Bank ihre Restforderung, der Rest geht an die Insolvenzmasse.


kugel
beantwortet von kugel am 29. Mai 2009 08:47
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Alles - was über dem monatlichen Freibetrag liegt - wird eingezogen; so auch 13. Monatsgehalt, Steuerrückerstattungen, Boni usw.

Die Wohnung einfach auf den Sohn überschreiben geht nicht - das nennt sich dann Insolvenzverschleppung. Ob und wie Du die Möglichkeit eingeräumt bekommst, dass die Wohnung versteigert wird, darüber kann Dir Dein Insolvenzverwalter Auskunft geben. Allerdings liegt wohl eine Grundschuld auf dem Haus und somit wird das wohl auch die Bank abwickeln. Frag auch die mal nach den Möglichkeiten.


ErsterSchnee
beantwortet von ErsterSchnee am 29. Mai 2009 08:42
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Frag das am besten Deinen Anwalt, hier gibt es nur Meinungen, keine rechtssicheren Auskünfte.


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