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Zahlung der Krankenkasse

gefragt von ad1704ad1704 am 31.08.2009 um 18:52 Uhr

Hallo, klingt vllt komisch, aber wie ist das; zahlt man an die gesetzliche Krankenkasse für den letzten Montag oder im vorraus für den nächsten? Danke

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Jeany1116
beantwortet von Jeany1116 am 31. August 2009 20:50
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Hilfreichste Antwort

Freiwillige Beiträge sind in der Satzung jeder Krankenkasse geregelt, es kann also unterschiedlich sein...bei uns zum Beispiel (SBK) sind diese immer zum 15. des Folgemonat fällig, also im Nachhinein...da musst du mal in deinen Beitragsbescheid schaun, da sollte das drin stehn!

Kommentar von 84b82c2e1f4ac57b061270ad12ae6458smallWolfi0410 am 31. August 2009 22:33

So isses. DH


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RBMannheim
beantwortet von RBMannheim am 31. August 2009 19:02
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Die SV-Beiträge werden immer für den zurückliegenden Zeitraum gezahlt! Das muss auch so sein, da der AG ja erst mal sehen muss, ob ein AN auch für den Monat Anspruch auf Entgelt hat.

Kommentar von 178436e2d8eab94e434f7bf7347bf680smallad1704 am 31. August 2009 19:06

Bin nicht Angestellt, sondern Selbstständig, gilt da die selbe Regelung? thx

Kommentar von 84b82c2e1f4ac57b061270ad12ae6458smallWolfi0410 am 31. August 2009 22:33

Und was hat das mit Montag zu tun?
Zahlst du Deine Beiträge wöchentlich?

Kommentar von 3ee281e9a55f2ec6395e48414c4a660fsmallRBMannheim am 1. September 2009 10:18

Fälligkeitsdatum ist immer der 15. des laufenden Monats für die Beiträge des Vormonats.


Kyra700
beantwortet von Kyra700 am 31. August 2009 18:54
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ich denke mal, da man im Normalfall sein Gehalt im Nachhinein erhält, bekommt die Krankenkasse ihr Geld jetzt für August. Wäre doch logisch, oder?


anonym
beantwortet von lalaranch am 31. August 2009 18:54
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Den Krankenkassenbeitrag zahlst du im voraus.

Kommentar von 84b82c2e1f4ac57b061270ad12ae6458smallWolfi0410 am 31. August 2009 22:32

Falsch.
Welcher Arbeitnehmer zahlt denn im voraus KK-Beiträge? Wie soll denn das funktionieren.


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