ad1704 am 31.08.2009 um 18:52 Uhr
Hallo, klingt vllt komisch, aber wie ist das; zahlt man an die gesetzliche Krankenkasse für den letzten Montag oder im vorraus für den nächsten? Danke

Freiwillige Beiträge sind in der Satzung jeder Krankenkasse geregelt, es kann also unterschiedlich sein...bei uns zum Beispiel (SBK) sind diese immer zum 15. des Folgemonat fällig, also im Nachhinein...da musst du mal in deinen Beitragsbescheid schaun, da sollte das drin stehn!

Die SV-Beiträge werden immer für den zurückliegenden Zeitraum gezahlt! Das muss auch so sein, da der AG ja erst mal sehen muss, ob ein AN auch für den Monat Anspruch auf Entgelt hat.
ad1704 am 31. August 2009 19:06 Bin nicht Angestellt, sondern Selbstständig, gilt da die selbe Regelung? thx
Wolfi0410 am 31. August 2009 22:33 Und was hat das mit Montag zu tun?
Zahlst du Deine Beiträge wöchentlich?
RBMannheim am 1. September 2009 10:18 Fälligkeitsdatum ist immer der 15. des laufenden Monats für die Beiträge des Vormonats.

ich denke mal, da man im Normalfall sein Gehalt im Nachhinein erhält, bekommt die Krankenkasse ihr Geld jetzt für August. Wäre doch logisch, oder?
So isses. DH