Ein Freund von mir hat ein Reh angefahren, und daraufhin ist an seinem Auto ein Schaden entstanden. Das Reh war aber wohl nicht so schwer verletzt, so dass es in den Wald geflüchtet ist. Zahlt die Vollkaskoversicherung in so einem Fall? Ohne das angefahrene Reh hat mein Bekannter ja im Prinzip keinerlei Beweis dafür, dass seine Version stimmt. Danke für eure Einschätzung!

Am Fahrzeug finden sich Spuren (Haare, Blut, etc.). Das wird kein Problem sein.
Und selbst wenn er aus Dummheit gegen einen Pfosten gefahren wäre, die Vollkasko zahlt bei selbstverschuldeten Unfällen immer.

Haarwildunfall muß explizit in der Versicherung mit abgedeckt sein. Wenn das Reh weg ist, ist es halt weg, der Schaden und die Vollkasko sind aber da.

Die Vollkasko zahlt das. Notfalls lässt sie ein Gutachten erstellen. Anell
Wenn noch Haar- oder Faserspuren am Auto sind hätte er einen Beweis für den Unfall...
Das zahlt nicht die Vollkasko, sondern die Teilkasko. Die ist in der Vollkasko immer enthalten. Macht nur insofern einen Unterschied, als dass man nicht hochgestuft wird.
GFliebtDich am 21. Oktober 2008 23:00 Die Versicherung des Rehes oder wie...?
Die eigene natürlich.
derliebelehmi am 21. Oktober 2008 23:06 Völlig richtig, die Teilkasko zahlt abzüglich der Selbstbeteiligung, meist 150,-€. Aber be Wildunfall muß zwingwnd die Polizei oder das Forstamt informiert werden.

War der Freund wenigstens so gescheit und hat sofort die Polizei verständigt, damit die den Revierförster oder -Jäger benachrichtigen können, damit der nach dem verletzten Tier suchen kann? Damit hat er dann: den Unfall gemeldet und dem Reh eine Chance gegeben, u.U. nicht qualvoll zu verenden.

Wildunfälle sind in der Teilkasko mit versichert. Dazu benötigt man keine Vollkaskoversicherung. Wenn das Reh keine Spuren am Wagen hinterlassen hat und er es nicht beweisen kann, dann muss wohl die Vollkasko herhalten. LG TawaGirl