kevka am 29.07.2008 um 18:30 Uhr
Hallo liebe GF`ler! Ich habe bei meiner Teilkaskoversicherung für mein Motorrad angegeben, dass das Motorrad nachts hinter einem Zaun steht (gesichert). Was ist nun, wenn das Teil beschädigt/gestohlen wird, wenn es nachts in der Stadt bei einem Freund stand? Dieser möchte das Mopped nämlich ausleihen, und ich bin mir wegen der Versicherung noch nicht so sicher.. Gibt es da allgemeine Vorschriften oder muss ich die Versicherung anrufen? Dankeschön!
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Das kommt auf die konkreten Vertragsbedingungen an. Häufig ist auch das von Dir geschilderte Wagnis versichert - aber eben nicht immer. Frag bei der Versicherung nach.

der Diebstahl bei Teilkasko ist uneingeschränkt versichert, es sei denn du hast für einen frgawürdigen Rabatt irgenwelchen Einschränkungen, wie z.B. verschlossene Garage von 22 - 6 Uhr zugestimmt
kevka am 29. Juli 2008 18:59 Danke dir, also kann ich beruhigt sein ;)
Kein Problem bei Diebstahl, solange es nicht regelmäßig ungesichert steht. Beschädigung ist was anderes. Das fällt dann unter Vandalismus und ist nur durch die VK abgedeckt. Wichtig ist, dass das Teil gesichert, also angeschlossen/abgeschlossen ist.
kevka am 29. Juli 2008 18:59 Danke dir :)

Die Versicherung zahlt.
kevka am 29. Juli 2008 18:59 Dankeschön!

Mein Auto ist auch als Garagenfahrzeug versichert. Das minimiert das Risiko für die Versicherung im Allgemeinen. Wenn ich aber mit meinem Fahrzeug fahre, wozu es ja auch da ist, und ich muß mal wo übernachten, wo keine Garage vorhanden ist, muß die Versicherung auch bei Diebstahl und Beschädigung eintreten.
Evtl. kann es im Kaskobereich Probleme geben wenn nur du als Fahrer eingetragen wurdest. Das wird oft gemacht um die Beiträge zu reduzieren.
Merci für die Antwort!