Hallo!
Gestern war es soweit: Ein Hausmeister steht vor unserer Tür und berichtet von einem Wasserschaden bei den Nachbarn unter uns. Und prompt finden wir auch das Problem, unsere Waschmaschine läuft aus, durch Abstellen des Hahns lässt sich dies sofort einstellen, aber in der Ecke ist schon soviel Wasser versickert, dass es bei den Nachbarn wohl seit ein paar Stunden an deren Decke sichtbar ist und in 2 Zimmern an der Linie zwischen Decke und Wand einen feuchten, 1-stellenweise ca. 20cm breiten Streifen gebildet hat...
Nun haben wir aber keine Hausratversicherung abgeschlossen (obwohl das im Mietvertrag drinsteht, in unserer Naivität dachten wir, diese würde auch über die Eltern [wir sind Studenten, alle unter 25 u. daher noch bei den Eltern mitversichert] mitlaufen), die Hausmeister meinen aber, das müsse professionell getrocknet und neu gestrichen werden. Gut, das Streichen könnten wir noch übernehmen, aber was ist mit dem Trocknen?
Zahlt das unsere Haftpflicht? Die Gebäudeversicherung unseres Vermieters wohl kaum. Oder die Hausrat der Mieter unter uns, denen der Schaden entstanden ist? Die haben nämlich eine.
Ich bin gespannt auf eure Antworten.
Mit Gruß,
Jakob
Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

die Gebäudeversicherung zahlt nichts
die PHV erstattet die Schäden an den gemieteten Sachen
die Hausrat des untermieters kommt für die Schäden durch das bestimmungswidrige Austreten von leitungswasser an dessen Sachen auf

Den Schaden zahlt die Hausratsversicherung des geschädigten Mieters
Das hört sich eigenartig an , ist aber so.
(siehe Antwort "andreas")

Für Schäden an Dritten zahlt die Privathaftpflicht. Für eigene Schäden die Hausrat.

Eure Haftpflicht zahlt den Schaden in der anderen Wohnung, sofern Euch nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird.
manni1937 am 8. Januar 2009 11:04 -nein , siehe oben.
Aaaaalso:
Die eigene Haftpflichtversicherung kommt definitiv für die Schäden am Hausrat des unten wohnenden Mieters auf. Dieser KANN (muss aber nicht)sich auch an seine eigene Hausratversicherung wenden.
Gut beraten wäre die gegnerische Partei auf jeden Fall, wenn sie sich an die eigene Hausratversicherung wendet - diese zahlt nämlich Neuwert! Die Haftpflichtversicherung nur den Gebrauchtwert!
Die Hausratversicherung des unten wohnenden Mieters wird sich dann so oder so mit dem Privathaftpflichtversicherer in Verbindung setzen und sich darüber zumindest einen Teil des Geldes wiederholen.
Danke für die nochmalige ausführliche Antwort! Kann ich diese Frage als mittlerweile beantwortet markieren? Finde keine Option dafür.
Ich habe mittlerweile eine Schadensanzeige bei unsrer Haftpflicht aufgegeben u. die auch schon zugeschickt bekommen (natürlich über meinen Vater als Versicherungsnehmer, der erst unterschreiben musste), der Mann an der Hotline meinte "des is a klassischa Fall füa die Hafdpflichd" (ja, is die HUK Coburg :)
Und da unsere Nachbarinnen unter uns die Wohung lieber von einem Maler als von uns gestrichen haben wollen, werden wir dann wohl wirklich die Rechnung an die HUK senden müssen...
Hausrat wurde scheinbar doch nicht beschädigt. Getrocknet wurde das ganze auch nicht, da sich unsere Hausverwaltung trotz mehrere Anrufe nicht gemeldet hat...
Meine hat es bezahlt und noch bißchen mehr.Alle waren zufrieden
das ist grob fahrlässig, da ihr beim Nichtbetrieb der Waschmaschine den Hahn nicht geschlossen habt. Fangt schon mal zu Sparen an
manni1937 am 8. Januar 2009 11:04 -quatsch mit Soße.Die Hausratsversicherung des geschädigten Mieters zahlt.
Ist es tatsächlich die Waschmaschine? - Fragt halt bei der Haftpflichtversicherung nach... Schließlich habt Ihr unbeabsichtigt einen Schaden verursacht.
Wenn der Schaden sich irgendwo vor der Waschmaschine (Zuleitung) finden läßt, könnte es auch sein, daß die Gebäudeversicherung der Vermieter eintreten müßte... weil unbeabsichtigt Wasser irgendwo ausgetreten ist.
Die Hausratversicherung der anderen ist sicherlich nicht zuständig.
manni1937 am 8. Januar 2009 11:02 Nur die Hausratsversicherung des geschädigten Mieters ist zuständig. (siehe Antwort von andreas -oben-)
Ja, es ist sicher die Waschmaschine. Wenn man in ausgeschaltetem Zustand den Zulaufhahn aufdreht, tropft es unter der Waschmaschine raus.
Danke für die Antworten!

eure privathaftpflich! da ihr noch studenten seit und das hoffendlich eure erste ausbildung ist seit ihr über die eltern haftpflicht versichert!
Das ist nur Sache Eurer Haftpflichtversicherung. Wer keine hat ist ein "Seiltänzer".Das ist die wichtigste Versicherung überhaupt. Wenn Ihr das Absperrventil vor der Waschmaschine nicht abgesperrt habt, dann sieht es schlecht aus.
Meinst du mit Absperrventil den Zulaufhahn? Der war offen!

Hallo Jakob, ich möchte ausdrücklich betonen, dass ich mich der Meinung von Hockl anschließe, da das die beste und vor allem fundiert richtige Antwort ist. Es dürfte wohl jedem einleuchten, dass eine Zeitwertentschädigung aus der Haftpflicht gegenüber einer Neuwertregulierung zu vernachlässigen ist. Melde es deiner Privathaftpflicht und der Nachbar unter dir meldet den Schaden seiner Hausratversicherung. Schon ist die Angelegenheit zur Zufriedenheit Aller gelöst. Ach übrigens, der Vermieter hat kein Recht auf Abschluß einer Hausratversicherung seines Mieters. Der Abschluß einer Privathaftpflichtversicherung kann allerdings (ist auch logisch) verlangt werden. VG S
DH - richtige Antwort.
jau
Die Gefahr Leitungswasser ist auch in der Gebäudeversicherung versicherbar, somit kann der Gebäudeeigentümer auch die Schäden am Gebäude, welche durch Leitungswasser entstanden sind über seine Gebäudeversicherung regulieren lassen. Dann ist nur die Frage, inwiefern der Versicherer euch in Regress nehmen kann.