Hi an alle habe auch mal wieder eine frage. Mein freund und ich (bekommen ALG2) wollen nach brandenbrug ziehen. weil es uns beiden dort gesundheitlich besser geht. Ich mache zur zeit meinen Abschluss nach und mein freund ist Arbeitsunfähig (mit 21) wurde vom arbeitsamt so bestätigt bei ner ärztlichen untersuchung. es gibt mehr gründe dass wir weg müssen möchte ich aber nicht so wirklich alle nennen. meine frage ist jetzt: wie lange dauert es bis das amt den antrag bearbeitet hat?? antrag wurde letzte woche dienstag abgegeben und zahlt das neue amt eine 3-zimmer wohnung, 60 quadratmeter mit 270 euro warm ??? bitte nur die fragen beantworten danke

Naja die Miete ist sehr gering und da dürfte es keine Probleme geben, allerdings wenn ihr nicht gerade zu dritt seid, steht euch auch keine 3 zimmer wohnung zur verfügung! Und dann ist auch das Berliner Amt nicht mehr zuständig sondern das in Brandenburg!
Das kann 3 Wochen und 3 Monate dauern. Das Amt wird sich nicht "beeilen", weil ihr es eilig habt. Bezüglich der neuen Wohnung: Das Amt wird dies prüfen und wenn die gesetzl. Vorgaben erfüllt werden (max. Wohnungsgrösse, qm-Miete usw.) auch genehmigen. Den Umzug wird die Arge allerdings hochwahrscheinlich nicht bezahlen.
den umzug schaffen wir auch so... allerdings glaube ich auch nicht dass die den umzug genehmigen der bearbeiter war dann sowas von angepisst als er das gehört hat aber es gibt ja wirklich gründe warum wir weg müssen is ja nich weil wir mal so eben langeweile haben
Schnuffduff am 22. Juni 2009 09:06 Ob ihr Gründe oder keine habt...noch kann man hin ziehen wo hin und wann man will.Der SB soll sich mal nicht zu aufblasen und wichtig tun.
Natürlich kann jeder hinziehen, wo er will. Wenn man aber Geld von Anderen oder Behörden haben will, muss man sich halt an gewisse Regeln halten.
Ihren Sachbearbeiter kann ich verstehen.
wieso mein freund is doch eh arbeitsunfähig... vermitteln kann er ihm momentan sowieso nich und er hat doch damit garnichts zu tun er ist doch nur für arbeit zuständig übrigens danke dass meine fragen beantwortet wurden
Aus gesundheitlichen Gründen? Würde versuchen es erst mit der Arge abzuklären.
Die Kosten der Unterkunft, die angemessen sind und übernommen werden, sind von Kommune zu Kommune unterschiedlich. In Berlin ist es meist teurer als in Brandenburg. Es gibt immer eine maximale Quadratmeterzahl, die von der Anzahl der Personen abhängt, und eine maximale Miete pro Quadratmeter und maximale Heizkosten pro Quadratmeter. Die genauen Zahlen erhältst Du nur in der betreffenden Kommune selbst.
Ob der Sachbearbeiter angepisst ist oder nicht, kann Euch egal sein. Allerdings sind die normalerweise nicht angepisst, wenn man vernünftig mit ihnen redet. Was sagt denn der Sachbearbeiter zu der ganzen Geschichte?
naja mein freund is halt arbeitsunfähig und dass hat der bearbeiter ihm an dem tag gesagt darauf hin hat mein freund den antrag abgegeben er hat sich den durchgelesen und hat wohl ne fresse gezogen wie 7 tage regen... vorher war er noch voll nett und danach angepisst... übrigend hat das amt hier in berlin genehmigt 1 woche bearbeitungsdauer xD ging ja mal richtig schnell
ist die einzige wohnung die dort frei ist ^^
Es kommt nicht auf die Größe der Wohnung und schon gar nicht auf die Zimmer an. Es zählt die Kaltmiete und die Nebenkosten.
Also wenn 2 personen eine 3 raumwohnung wollen muss sie sehr klein sein! es kommt nicht nur auf die kalt und warmmiete an sondern auf die quadratmeterzahl der wohnung an!
60 quadratmeter.. und soweit ich weiß is es egal wir groß die is hauptsache die miethöhe wird eingehalten