Ich war zu Fuß unterwegs und habe im mittleren Alkoholrausch ein PKW-Sgiegel mit dem Ellenbogen beschädigt. Das ganze ist vor einer Disco auf offener Straße passiert. Also war ich ja privat unterwegs.
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In den AHB steht keinerlei Auschluß unter des Aspektes des Alkoholeinflusses.Der Schaden wird von der Privathaftpflicht übernommen.Der Auschluß des Alkoholeinflußes bezieht sich nur auf die AKB.Da du aber nicht mit dem PKW unterwegs warst sondern als Fußgänger ist der Versicherungsschutz im Privathaftpflichtbereich gegeben.Selbst die grobe Fahrlässigkeit ist im Privathaftpflichtbereich abgesichtert denn der Auschluß bezieht sicht nur auf die vorsätzliche Tat nach §7 AHB.

das zahlt dann evtl. die Privathaftpflicht..kommt darauf an ob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt wurde aber nicht die KFZ Versicherung! Ich würde mir den Papierkram ersparen und priv. bezahlen! Ist ja deine Schuld gewesen, solltest dafür auch gerade stehen!

Wenn Du betrunken warst, wird die Versicherung wohl überhaupt nicht zahlen! Auch als Fussgänger bist Du ein Verkehrsteilnehmer! Und Alkohol und Strassenverkehr passen halt nun mal gar nicht zusammen!
doddo am 23. April 2008 21:19 DH

Du bist gestolpert und aus versehen gegen das Auto gefallen. Privathaftpflichtschaden - ganz klar!
abibremer am 6. Oktober 2008 10:31 supi- genau so muß es gewesen sein!
normalerweise ja, aber besser du klärst das direkt mit der Versicherung.
ach hab ich übersehen-bei Alkoholeinfluß siehts eher schlecht aus.

Schon, aber wenn ein Alkoholrausch als grobe Fahrlässigkeit anzusehen ist, muß die Versicherung das nicht bezahlen. Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sind im allgemeinen nicht versichert.
Googel doch mal praktische Beispiele für "grobe Fahrlässigkeit und Alkohol", vielleicht wirst du da fündig.
Normalerweis nicht, weil Du als Fußgänger unter Alkohol am Straßenverkehr teilgenommen hast. Das ist strafbar, kann Dir Punkte in Flensburg einbringen. Am besten wär Du einigst Dich mit dem PKW Besitzer ohne Versicherung sonst kann es echt Probleme geben. Man kann einem unter Alkohol stehenden Fußgänger im Extremfall sogar den Führerschein nehmen.

Versuch macht klug fragen kostet porto- ich würde vom alkohol allerdings nichts schreiben, sondern etwas drumherum- faseln "aus unachtsamkeit" "versehentlich" geriet wegen der dunkelheit ins straucheln unebenheiten der gehwegplatten usw. "rauschtaten" sind meist vorsätzlich zu bewerten, da der betrunkene den alkohol meist freiwillig zu sich nimmt