Autos eines Verwandten geliehen. Schaden durch Unfall verursacht. Ein dritter kommt nicht zu schaden. Nur Blechschaden

Nein, dafür ist Deine Haftpflichtversicherung nicht zuständig. Entweder zahlt die Vollkasko oder - falls nicht vorhanden - Du selbst.

Das glaube ich nicht, die Haftpflichtversicherung gilt nicht für KFZ und auch nicht für geliehenen Dinge. Da müsste Dein Verwandter schon eine Vollkasko haben, die würde dann zahlen (und Du trägst die Selbstbeteiligung).
Die Autohaftpflicht zahlt nur Fremdschaden. Die Privathaftpflicht zahlt bei geliehenen Sachen auch nicht. Es würde nur die Kaskoversicherung bezahlen, allerdings hat man da meißtens eine Selbstbeteiligung und außerdem geht man in der Schadensfreiheitsklasse hoch (mehr Prozente = höhrerer Versicherungsbeitrag).
Nein, alleine Die Vollkasko deines Verwandten, falls er eine solche hat. Ansonsten gibt es keine andere Möglichkeit, außer du ersetzt im den Schaden in Bar oder ihr arangiert euch irgendwie anders

Die Haftpflicht des Verwandten würde den schaden übernehmen,wenn er den Alleinfahrerrabatt nicht in Anspruch genommen hatte. Allerdings würde sie sich dann sicherlich an dich mit Regressforderungen wenden.
ja das müsste meines erachtens die haftpflicht zahlen.
das ist 1000% nicht der Fall!
Nur die Vollkasko! Dadurch eine höhere Einstufung und Du müsstest theoretisch noch den Ausgleich dafür bezahlen,denn das dauert paar Jahre wieder in die jetzige SF Klasse zu kommen.