gutefrage.net, die Ratgeber Community
version2_beta
Login   |  Forum |  Richtlinien |  FAQ


zahlt meine haftpflichtversicherung wenn ich bei nutzung des Autos eines Verwandten einen Schaden verursache

gefragt von 030164ko am 14.11.2007 um 21:07 Uhr

Autos eines Verwandten geliehen. Schaden durch Unfall verursacht. Ein dritter kommt nicht zu schaden. Nur Blechschaden


Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

zahlungspflicht (2)
ähnliche Fragen

Reply


HerrLich
beantwortet von HerrLich am 14. November 2007 21:12
9x
Thumb_up

Nein, dafür ist Deine Haftpflichtversicherung nicht zuständig. Entweder zahlt die Vollkasko oder - falls nicht vorhanden - Du selbst.


Luise
beantwortet von Luise am 14. November 2007 21:13
3x
Thumb_up

Das glaube ich nicht, die Haftpflichtversicherung gilt nicht für KFZ und auch nicht für geliehenen Dinge. Da müsste Dein Verwandter schon eine Vollkasko haben, die würde dann zahlen (und Du trägst die Selbstbeteiligung).

Kommentar von A7ee77a58b6a4f516be279d53e83a9aesmallevistie am 15. November 2007 06:47

Und wer trägt den Rabattverlust?!

Kommentar von 1079a100179c7e88556a9448df89ed3dsmallKabark am 15. November 2007 07:34

Der Versicherte. Er kann ja versuchen, es im Innenverhältnis zurück zu holen.


anonym
beantwortet von funkino am 14. November 2007 21:19
1x
Thumb_up

Die Autohaftpflicht zahlt nur Fremdschaden. Die Privathaftpflicht zahlt bei geliehenen Sachen auch nicht. Es würde nur die Kaskoversicherung bezahlen, allerdings hat man da meißtens eine Selbstbeteiligung und außerdem geht man in der Schadensfreiheitsklasse hoch (mehr Prozente = höhrerer Versicherungsbeitrag).


Mismid
beantwortet von Mismid am 14. November 2007 21:30
1x
Thumb_up

Nein, alleine Die Vollkasko deines Verwandten, falls er eine solche hat. Ansonsten gibt es keine andere Möglichkeit, außer du ersetzt im den Schaden in Bar oder ihr arangiert euch irgendwie anders


Indy72
beantwortet von Indy72 am 14. November 2007 21:42
1x
Thumb_up

Die Haftpflicht des Verwandten würde den schaden übernehmen,wenn er den Alleinfahrerrabatt nicht in Anspruch genommen hatte. Allerdings würde sie sich dann sicherlich an dich mit Regressforderungen wenden.





thebrain
beantwortet von thebrain am 14. November 2007 21:10
0x
Thumb_up

ja das müsste meines erachtens die haftpflicht zahlen.

Kommentar von Simple_avatar5smallMismid am 14. November 2007 21:31

das ist 1000% nicht der Fall!


anonym
beantwortet von ronakii am 15. November 2007 09:32
0x
Thumb_up

Nur die Vollkasko! Dadurch eine höhere Einstufung und Du müsstest theoretisch noch den Ausgleich dafür bezahlen,denn das dauert paar Jahre wieder in die jetzige SF Klasse zu kommen.




Verwandte Fragen

Verwandte Fragen


Mehr verwandte Fragen

Verwandte Fragen
Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.