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Zahlt man seine Steuern immer in dem Land, in welchem man wohnt?

gefragt von juanita am 17.06.2007 um 20:59 Uhr

Ich meine, wenn man in einem Land wohnt und im anderen arbeitet, wie wird das mit der steuer gemacht???


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Reply


schurke
beantwortet von schurke am 17. Juni 2007 21:01
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Die Steuer wied in dem Land fällig, in dem Du arbeitest

Kommentar von 344c7f33ec5d90c2b730c1352202a760smallschurke am 17. Juni 2007 21:18

die Steuern werden ja auch direkt vom AG abgeführt, fällt mir gerade noch ein


WolfRichter
beantwortet von WolfRichter am 17. Juni 2007 21:19
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Das kommt darauf an.

Ich lebe und arbeite z.B. in Frankreich, werde aber von Deutschland beschäftigt und bezahlt, so daß mir auch in Deutschland die Lohnsteuer abgezogen wird.

Meine Wohnsteuer (gibt's in Deutschland nicht) zahle ich indessen in Frankreich und natürlich auch die Mehrwertsteuer, wenn ich einkaufe.


anonym
beantwortet von khwittmann am 17. Juni 2007 21:05
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Kann die Antwort von schurke nur so bestätigen. Habe mal über 6 Monate am Stück in U. K. gearbeitet (ohne festen Wohnsitz dort!) und wurde demnach nach U.K. Steuergesetz besteuert.


bommel65
beantwortet von bommel65 am 18. Juni 2007 01:07
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Steuern zahlt man normalerweise dort, wo man seinen festen Wohnsitz hat, also normalerweise auch polizeilich gemeldet ist. Ausnahmen gibt es, z. B. wenn du dich mehr als 60 Tage im Ausland aufgehalten hast (Skilehrer/in in der Schweiz während der Wintersaison). Dann wirst du nach schweizer Recht besteuert (es wird i. d. R. immer das Welteinkommen besteuert). In Grenzgebieten kan das ganz schön aufreibend sein - siehe Doppelbesteuerungsabkommen...


anonym
beantwortet von HaraldKramer am 27. Juni 2007 15:12
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Sofern kein Doppelbesteuerungsabkommen mit dem anderen Land besteht, bist Du in Deutschland steuerpflichtig, wenn Du in Deutschland einen Wohnsitz (muss nicht der erste Wohnsitz sein) hast, oder Dich überwiegend in Deutschland aufhältst. Bekanntes Beispiel für die Problematik mit dem Wohnsitz war vor mehreren Jahren Boris Becker. Mit einer sogenannten Steueroase besteht im Normalfall kein Besteurungsabkommen. Die Streitfrage kann dann sein, ob man in Deutschland noch einen Wohnsitz hat oder nicht.







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