Oder wird diese zunächst vom Gehalt abgezogen und man muss einen Bescheid o.ä. abgeben, wenn man nicht in der Kirche ist?
Wenn man keiner Kirche angehört, zahlt man auch keine Kirchensteuer!

Kirchensteuer zahlt nur der, der konfessionsgebunden ist und Mitglied der Kirche

Wenn du nicht getauft bist, warst du nie in der Kirche, also steht auf deiner Lohnsteuerkarte auch keine Konfession. Somit zahlst du keine Kirchensteuer. Wenn man aus der Kirche austritt, muss man die Änderung natürlich angeben.
Whitefall am 29. Januar 2008 19:28 Ich bin nicht getauft und hatte trotzdem den Kirchensteuereintrag auf der Lohnsteuerkarte. Da ist wohl irgendwas schiefgelaufen.
und du hast bis jetzt diese Steuer bezahlt??
gerwitt am 29. Januar 2008 22:57 Diese Antwort ist richtig. Wenn dennoch ein Eintrag auf der Lohnsteuerkarte ist, dann ist da etwas falsch gelaufen. Also sollte man mit der Stelle sprechen, die die Lohnsteuerkarte ausgibt. Man kann auch nicht aus der Kirche austreten, wenn man nicht Mitglied der Kirche war.

Wenn Du den Eintrag trotzdem drin hast, ist wirklich was schief gelaufen. Du solltest die Konfession dann bei Deinem Einwohnermeldeamt dringend entfernen lassen. Ehrlich gesagt (ich will Dir da aber nichts unterstellen) hatte ich den Fall schon sehr oft und nur einer war wirklich nicht getauft. Alle anderen DACHTEN nur, sie wären konfessionslos. Nochmal mit den Eltern abklären, die sollten es ja wissen.

Wenn Du nicht getauft bist, bezahlst Du auch keine Kirchensteuer.
Stopp. Wenn Sie nicht getauft sind besteht kein Automatismus dass Sie keine Kirchensteuer bezahlen müssen. Sie müssen sich von der Kirchensteuer durch Antrag befreien lassen. Für die Nichtwissenden unter den angeblich Wissenden. Mennoniten sind von der Kirchensteuer befreit. Sie unterhalten eine eigene Kirchengemeinde, mit eigener Kirche und eigenem Prediger,die sie durch Spenden finanzieren. Sie unterscheiden sich vom evangelischem Glauben dadurch da sie die Glaubenslehre Menno Simons vertreten. Die evangelische Kirche besagt - "Tauf´et die Kinder und lehret sie". Das heißt ein Kind wird getauft, kurz nach der Geburt, es erhält da es sich selbst nicht für eine Konfession entscheiden kann Taufpaten. Bei der Konfirmation bestätigt das Kind seine Konfession. die Aufgabe der Paten ist erloschen. Bei der Glaubenslehre der Mennoniten wird das geboren Kind gesegnet. Im Alter von 14-18 Jahren kann es seine Glaubensrichtung durch die Taufe selbst bestimmen. Es ist ihm dort gestattet auch einen selbst gewählten Vornamen anzunehmen. Die in der Segnung durch die Eltern bestimmten Vornamen bleiben als zweit/drittnamen erhalten.
Den Nachweis zu bringen,das Sie nicht Kirchenmitglied sind ist Schwer.In Ihrer Gemeinde Nachfragen wo Sie Geboren sind,ob Sie im Taufregister sind.Keine Taufe keine Einsegnung. Oder Sie gehen zum Amtsgericht und Erklären dort Ihren Kirchenaustitt,mit Urteil,das Sie keiner Religionsgemeinschaft mehr Angehören. Damit sind Sie ab 2009 von der Kirchensteuer Befreit. Arbeitslose und Harz4 Empfänger zahlen Automatisch Kirchensteuer.

Korrekt! Da die Kirchensteuer eine innerkirchliche Abgabe ist, die die Kirche von ihren Kirchenmitgliedern erhebt, zahlen naturgemäß also jene Menschen, die nicht getauft sind auch keine Kirchensteuer.
Konkreter: Wenn man keiner Kirche angehört, die Kirchensteuer erhebt, zahlt man keine Kirchensteuer. Gehört man zu einer Freikirche, zahlt man auch keine Kirchensteuer. Steht aus Versehen auf der Lohnsteuerkarte "ev." oder "kath", obwohl man ausgetreten ist oder eben Freikirchler, dann sollte man das ändern lassen. Hat der Computer einen erst als Kirchensteuerzahler definiert, läuft es relativ automatisch ab. Aber ein Nichtgetaufter ist kaum Kirchenmitglied und hat steuertechnisch von Kirchens nichts zu befürchten. In anderer Beziehung übrigens auch nicht ;-)
Gruß Barnabas