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Zahlt man automatisch keine Kirchensteuer, wenn man nicht getauft ist?

gefragt von derBenni am 29.01.2008 um 19:06 Uhr

Oder wird diese zunächst vom Gehalt abgezogen und man muss einen Bescheid o.ä. abgeben, wenn man nicht in der Kirche ist?


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anonym
beantwortet von edgarine am 29. Januar 2008 19:07
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Wenn man keiner Kirche angehört, zahlt man auch keine Kirchensteuer!

Kommentar von A931f4de3f7d6f2da7e9bfaf618312f7smallbarnabas am 31. Januar 2008 09:25

Konkreter: Wenn man keiner Kirche angehört, die Kirchensteuer erhebt, zahlt man keine Kirchensteuer. Gehört man zu einer Freikirche, zahlt man auch keine Kirchensteuer. Steht aus Versehen auf der Lohnsteuerkarte "ev." oder "kath", obwohl man ausgetreten ist oder eben Freikirchler, dann sollte man das ändern lassen. Hat der Computer einen erst als Kirchensteuerzahler definiert, läuft es relativ automatisch ab. Aber ein Nichtgetaufter ist kaum Kirchenmitglied und hat steuertechnisch von Kirchens nichts zu befürchten. In anderer Beziehung übrigens auch nicht ;-)

Gruß Barnabas


andreas48
beantwortet von andreas48 am 29. Januar 2008 19:10
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Kirchensteuer zahlt nur der, der konfessionsgebunden ist und Mitglied der Kirche


vollimleben
beantwortet von vollimleben am 29. Januar 2008 19:12
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Wenn du dich abmeldest bist du sie los!


betrax
beantwortet von betrax am 29. Januar 2008 19:22
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Wenn du nicht getauft bist, warst du nie in der Kirche, also steht auf deiner Lohnsteuerkarte auch keine Konfession. Somit zahlst du keine Kirchensteuer. Wenn man aus der Kirche austritt, muss man die Änderung natürlich angeben.

Kommentar von 0575f91c1a92ec591d16d28447f3778dsmallWhitefall am 29. Januar 2008 19:28

Ich bin nicht getauft und hatte trotzdem den Kirchensteuereintrag auf der Lohnsteuerkarte. Da ist wohl irgendwas schiefgelaufen.

Kommentar von livoma am 29. Januar 2008 19:49

und du hast bis jetzt diese Steuer bezahlt??

Kommentar von Simple_avatar5smallMismid am 29. Januar 2008 20:39

auch wenn man nicht getauft ist, kann man einer Kirch angehören. Du mußt erst aus der Kirche komplett austreten.

Kommentar von Cdea716c16c6768a507e26d40ed7b5dbsmallbetrax am 29. Januar 2008 20:50

??? Welcher Kirche gehört man denn an, wenn man nicht getauft wurde?

Kommentar von 69d22410151448bb4977155a740ea7a9smallgerwitt am 29. Januar 2008 22:57

Diese Antwort ist richtig. Wenn dennoch ein Eintrag auf der Lohnsteuerkarte ist, dann ist da etwas falsch gelaufen. Also sollte man mit der Stelle sprechen, die die Lohnsteuerkarte ausgibt. Man kann auch nicht aus der Kirche austreten, wenn man nicht Mitglied der Kirche war.


butz1510
beantwortet von butz1510 am 29. Januar 2008 20:09
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Wenn Du den Eintrag trotzdem drin hast, ist wirklich was schief gelaufen. Du solltest die Konfession dann bei Deinem Einwohnermeldeamt dringend entfernen lassen. Ehrlich gesagt (ich will Dir da aber nichts unterstellen) hatte ich den Fall schon sehr oft und nur einer war wirklich nicht getauft. Alle anderen DACHTEN nur, sie wären konfessionslos. Nochmal mit den Eltern abklären, die sollten es ja wissen.


Qetan
beantwortet von Qetan am 29. Januar 2008 21:44
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Wenn Du nicht getauft bist, bezahlst Du auch keine Kirchensteuer.


wernergross
beantwortet von wernergross am 30. Januar 2008 00:20
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Stopp. Wenn Sie nicht getauft sind besteht kein Automatismus dass Sie keine Kirchensteuer bezahlen müssen. Sie müssen sich von der Kirchensteuer durch Antrag befreien lassen. Für die Nichtwissenden unter den angeblich Wissenden. Mennoniten sind von der Kirchensteuer befreit. Sie unterhalten eine eigene Kirchengemeinde, mit eigener Kirche und eigenem Prediger,die sie durch Spenden finanzieren. Sie unterscheiden sich vom evangelischem Glauben dadurch da sie die Glaubenslehre Menno Simons vertreten. Die evangelische Kirche besagt - "Tauf´et die Kinder und lehret sie". Das heißt ein Kind wird getauft, kurz nach der Geburt, es erhält da es sich selbst nicht für eine Konfession entscheiden kann Taufpaten. Bei der Konfirmation bestätigt das Kind seine Konfession. die Aufgabe der Paten ist erloschen. Bei der Glaubenslehre der Mennoniten wird das geboren Kind gesegnet. Im Alter von 14-18 Jahren kann es seine Glaubensrichtung durch die Taufe selbst bestimmen. Es ist ihm dort gestattet auch einen selbst gewählten Vornamen anzunehmen. Die in der Segnung durch die Eltern bestimmten Vornamen bleiben als zweit/drittnamen erhalten.


anonym
beantwortet von rama6 am 30. Januar 2008 07:54
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Den Nachweis zu bringen,das Sie nicht Kirchenmitglied sind ist Schwer.In Ihrer Gemeinde Nachfragen wo Sie Geboren sind,ob Sie im Taufregister sind.Keine Taufe keine Einsegnung. Oder Sie gehen zum Amtsgericht und Erklären dort Ihren Kirchenaustitt,mit Urteil,das Sie keiner Religionsgemeinschaft mehr Angehören. Damit sind Sie ab 2009 von der Kirchensteuer Befreit. Arbeitslose und Harz4 Empfänger zahlen Automatisch Kirchensteuer.


gerwitt
beantwortet von gerwitt am 17. Mai 2008 14:22
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Korrekt! Da die Kirchensteuer eine innerkirchliche Abgabe ist, die die Kirche von ihren Kirchenmitgliedern erhebt, zahlen naturgemäß also jene Menschen, die nicht getauft sind auch keine Kirchensteuer.


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